Drucksache - 1963/2
Die BVV hat in ihrer Sitzung am
31.08.2006 beschlossen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass durch die Schulhausmeister
und regelmäßige Rundfragen von Amts wegen sichergestellt wird, dass
Reinigungsvorgaben für die Schulgebäude eingehalten werden und der Verfall von
Sanitäranlagen unterbunden wird. Hierzu wird Folgendes berichtet: Aufgrund der Verlagerung der Zuständigkeit innerhalb des
Bezirksamtes im Zuge der Berliner Wahlen im vergangenen September 2006 wurden
die Schulhausmeister im Rahmen einer Hausmeisterversammlung am 02. Februar 2007
nochmals ausdrücklich auf die Überwachung und Überprüfung der
Reinigungsleistungen in den Schulen hingewiesen. Besonderes Augenmerk ist
hierbei auf die Einhaltung der Reinigungsvorgaben zu legen. Anfang März 2007 wurde allen Schulen (Schulhausmeister) gegen Empfangs-bekenntnis nochmals der jeweils aktuelle Reinigungsvertrag mit den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen und Aufmaßen übersandt. Darüber hinaus wurden die Reinigungsfirmen aufgefordert, der Serviceeinheit Hochbau und Immobilienwirtschaft für alle Objekte sog. Revierpläne zu erstellen und zukommen zu lassen. Aus diesen soll ersichtlich sein, welche Leistungen (wenn nicht täglich) wann und in welchem Bereich erbracht werden. Dies soll der Transparenz und als Grundlage für das Controlling (Kontrolle der Einhaltung der vertraglichen Leistungen, Durchsetzen von Sanktionen, ggf. von Zahlungskürzungen bis hin zur Kündigung von Reinigungsfirmen) dienen. Mitte März 2007 ist den Schulleitungen erstmals das sog. Informationsblatt zur Reinigung an Schulen zur Verfügung gestellt worden; das neugestaltete, überarbeitete Informationsblatt über Gebäudereinigung und Raumtemperaturen wurde den Schulleitungen im Mai 2007 zur Verfügung gestellt. Dieses Anschreiben enthält die Bitte, das Informationsblatt gut sichtbar im Eingangsbereich der Schule auszuhängen und beinhaltet eine auszugsweise Übersicht über den Reinigungsumfang. Dem Informationsblatt ist die sog. Kummer-Nummer 9029-23456, deren Erreichbarkeit, die Raumtemperaturen während der Heizperiode sowie der Name des beauftragten Reinigungsunternehmens zu entnehmen. Zusätzlich muss das Reinigungsunternehmen für die tägliche Reinigung auf diesem Informationsblatt abzeichnen. Eine weitere Maßnahme ist die Einrichtung eines
Reinigungscontrollings, dass sowohl die sukzessive Kontrolle aller Schulen und
Dienstgebäude vorsieht sowie eine Kontrolle der Gebäude nach
Beschwerdeschwerpunkten. Bei diesen Kontrollen werden die Mitarbeiter/innen
Gespräche mit der Schulleitung sowie dem Schulhausmeister führen, um sich einen
Eindruck der Situation vor Ort zu verschaffen. Die Sanktionen bei nicht
vertragsgemäß erbrachter Leistung gegenüber den Reinigungsfirmen werden von
Nachbesserung der Leistung über Zahlungskürzungen und Abmahnungen bis hin zu
Kündigungen reichen. Darüber hinaus führt der zuständige Bezirksstadtrat
regelmäßig Schulbesuche durch, um selbst einen Eindruck der Hygienesituation zu
gewinnen und um mit den Schulleiterinnen und Schulleitern im Beisein des
jeweils zuständigen Schulhausmeistern das Reinigungscontrolling und die dafür
notwendige Kooperation seitens der Schule zu besprechen. Sofern bauliche Maßnahmen an den Sanitäranlagen erforderlich
sind bzw. werden, ist die zuständige Abteilung bemüht, diese zeitnah, bei
Vorhandensein der erforderlichen Haushaltsmittel durchzuführen. Monika Thiemen Klaus-Dieter
Gröhler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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