Drucksache - 1963/2  

 
 
Betreff: Gründlicher Schulputz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Statzkowski/Förschler 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
27.04.2006 
51. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Wirtschaft, Verwaltung, Liegenschaften und Bibliotheken Beratung
10.05.2006 
64. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verwaltung, Liegenschaften und Bibliotheken      
14.06.2006 
65. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verwaltung, Liegenschaften und Bibliotheken      
Ausschuss für Wirtschaft, Verwaltung, Liegenschaften und Bibliotheken Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
31.08.2006 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 20.06.2006
2. Version vom 20.06.2006
3. Version vom 04.09.2006
4. Version vom 09.11.2007

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 31.08.2006 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass durch die Schulhausmeister und regelmäßige Rundfragen von Amts wegen sichergestellt wird, dass Reinigungsvorgaben für die Schulgebäude eingehalten werden und der Verfall von Sanitäranlagen unterbunden wird.

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Aufgrund der Verlagerung der Zuständigkeit innerhalb des Bezirksamtes im Zuge der Berliner Wahlen im vergangenen September 2006 wurden die Schulhausmeister im Rahmen einer Hausmeisterversammlung am 02. Februar 2007 nochmals ausdrücklich auf die Überwachung und Überprüfung der Reinigungsleistungen in den Schulen hingewiesen. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Einhaltung der Reinigungsvorgaben zu legen. 

 

Anfang März 2007 wurde allen Schulen (Schulhausmeister) gegen Empfangs-bekenntnis nochmals der jeweils aktuelle Reinigungsvertrag mit den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen und Aufmaßen übersandt.

 

Darüber hinaus wurden die Reinigungsfirmen aufgefordert, der Serviceeinheit Hochbau und Immobilienwirtschaft für alle Objekte sog. Revierpläne zu erstellen und zukommen zu lassen. Aus diesen soll ersichtlich sein, welche Leistungen (wenn nicht täglich) wann und in welchem Bereich erbracht werden. Dies soll der Transparenz und als Grundlage für das Controlling (Kontrolle der Einhaltung der vertraglichen Leistungen, Durchsetzen von Sanktionen, ggf. von Zahlungskürzungen bis hin zur Kündigung von Reinigungsfirmen) dienen.

 

Mitte März 2007 ist den Schulleitungen erstmals das sog. Informationsblatt zur Reinigung an Schulen zur Verfügung gestellt worden; das neugestaltete, überarbeitete Informationsblatt über Gebäudereinigung und Raumtemperaturen wurde den Schulleitungen im Mai 2007 zur Verfügung gestellt. Dieses Anschreiben enthält die Bitte, das Informationsblatt gut sichtbar im Eingangsbereich der Schule auszuhängen und beinhaltet eine auszugsweise Übersicht über den Reinigungsumfang. Dem Informationsblatt ist die sog. Kummer-Nummer 9029-23456, deren Erreichbarkeit, die Raumtemperaturen während der Heizperiode sowie der Name des beauftragten Reinigungsunternehmens zu entnehmen. Zusätzlich muss das Reinigungsunternehmen für die tägliche Reinigung auf diesem Informationsblatt abzeichnen.

 

Eine weitere Maßnahme ist die Einrichtung eines Reinigungscontrollings, dass sowohl die sukzessive Kontrolle aller Schulen und Dienstgebäude vorsieht sowie eine Kontrolle der Gebäude nach Beschwerdeschwerpunkten. Bei diesen Kontrollen werden die Mitarbeiter/innen Gespräche mit der Schulleitung sowie dem Schulhausmeister führen, um sich einen Eindruck der Situation vor Ort zu verschaffen. Die Sanktionen bei nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung gegenüber den Reinigungsfirmen werden von Nachbesserung der Leistung über Zahlungskürzungen und Abmahnungen bis hin zu Kündigungen reichen.

 

Darüber hinaus führt der zuständige Bezirksstadtrat regelmäßig Schulbesuche durch, um selbst einen Eindruck der Hygienesituation zu gewinnen und um mit den Schulleiterinnen und Schulleitern im Beisein des jeweils zuständigen Schulhausmeistern das Reinigungscontrolling und die dafür notwendige Kooperation seitens der Schule zu besprechen.

 

Sofern bauliche Maßnahmen an den Sanitäranlagen erforderlich sind bzw. werden, ist die zuständige Abteilung bemüht, diese zeitnah, bei Vorhandensein der erforderlichen Haushaltsmittel durchzuführen.

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                   Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeisterin                                                        Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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