Drucksache - 1898/2  

 
 
Betreff: Kleidersammelcontainer
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Schulte/Wittke 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.03.2006 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Bauwesen Beratung
03.05.2006 
81: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung

Sachverhalt

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

1.      Das Bezirksamt wird beauftragt, eine Liste zu erstellen, die die Standorte für Kleidersammelcontainer benennt, die ganztägig oder während der Öffnungszeiten von Einrichtungen auf vom Bezirksamt verwaltetem Gelände zugänglich sind.

 

2.      Das Bezirksamt wird beauftragt, die unter 1. geforderte Liste den karitativen Verbänden zur Verfügung zu stellen. Es ist darauf hinzuweisen:

“Die in den Kleidersammelcontainern gesammelten Kleidungsstücke und Schuhe dürfen nicht als Handelsware genutzt werden. Eventuelle Geldmittel aus Verkäufen von nicht mehr zu nutzendem Sammelgut müssen karitativen Zwecken zugeführt werden”.

 

3.      Kleidersammelcontainer müssen für die Bürgerinnen und Bürger klar ersichtlich den karitativen gemeinnützigen Verbänden zuzuordnen sein, es müssen Rufnummern und Notrufnummern gut sichtbar vermerkt sein. Der Aufsteller ist für Reinlichkeit der Umgebung des Containers und deren Entleerung verantwortlich.

 

4.      Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Rat der Bürgermeister und bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass das Aufstellen von Kleidersammelcontainern in öffentlichen Bereichen des Landes Berlin, durch Verwaltungsvorschrift oder Gesetz, im Sinne der karitativen gemeinnützigen Verbände neu geregelt wird.

 

Der BVV ist bis zum 30.05.2006 zu berichten.

 

Begründung:

Das Aufstellen von Kleidersammelcontainern ist auf Straßenland laut Rundschreiben des Senats von Berlin vom 11.09.1997 nicht zulässig. Im gesamten Stadtgebiet, so auch im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, sind Kleidersammelcontainer unrechtmäßig auf Straßenland aufgestellt.

In Kleidersammelcontainern gesammelte Kleidung wird nicht nur karitativen Zwecken zugeführt. Die Sammelware wird in Zweite-Hand-Läden, auf Flohmärkten und zum Schaden sich entwickelnder Kleinhandwerksbetriebe in Dritte-Welt-Ländern verkauft. Diesen Geschäftemachern ist eine Aufstellgenehmigung grundsätzlich zu versagen. Eine offensichtliche Duldung karitativer Verbände führt leider zu Missbräuchen.

 

 

 

 

 
 

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