Drucksache - 1847/2  

 
 
Betreff: Kleidersammelcontainer
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Schulte/Wittke 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.02.2006 
49. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Bauwesen Beratung
01.03.2006 
77. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen      
05.04.2006 
79. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen      
19.04.2006 
80. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen      
03.05.2006 
81: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen      
Ausschuss für Bauwesen Beratung
Ausschuss für Bauwesen Beratung
Ausschuss für Bauwesen Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Beratung

Sachverhalt

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes dahingehend zu sensibilisieren, dass unrechtmäßig aufgestellte Kleidersammelcontainer festgestellt und der hiesigen Abteilung Bauwesen gemeldet werden. Die Besitzer bzw. Aufsteller müssen auf die Unrechtmäßigkeit hingewiesen sowie unter Fristsetzung zur Entfernung aufgefordert werden. Nötigenfalls ist der Rechtsweg zu beschreiten.

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2006 zu berichten.

 

Begründung:

Kleidersammelcontainer verschönern nicht gerade das Stadtbild, sind häufig übervoll und sehen wie Müllecken aus. Da das Aufstellen auf Straßenland grundsätzlich nicht gestattet ist, kommt auch eine Duldung aus “humanitären Gründen” nicht in Betracht. Mitbürgerinnen und Mitbürger, die für die Sondernutzung von Straßenland Gebühren zahlen, haben für eine Duldung kein Verständnis.

 

 
 

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