Drucksache - 1847/2
Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Ordnungsamtes dahingehend zu sensibilisieren, dass unrechtmäßig aufgestellte
Kleidersammelcontainer festgestellt und der hiesigen Abteilung Bauwesen
gemeldet werden. Die Besitzer bzw. Aufsteller müssen auf die Unrechtmäßigkeit
hingewiesen sowie unter Fristsetzung zur Entfernung aufgefordert werden.
Nötigenfalls ist der Rechtsweg zu beschreiten. Der BVV ist
bis zum 31.05.2006 zu berichten. Begründung: Kleidersammelcontainer
verschönern nicht gerade das Stadtbild, sind häufig übervoll und sehen wie
Müllecken aus. Da das Aufstellen auf Straßenland grundsätzlich nicht gestattet
ist, kommt auch eine Duldung aus “humanitären Gründen” nicht in
Betracht. Mitbürgerinnen und Mitbürger, die für die Sondernutzung von
Straßenland Gebühren zahlen, haben für eine Duldung kein Verständnis. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |