Drucksache - 1658/2
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Schulen des Bezirks – in Abstimmung mit der Schulaufsicht – aufzufordern, die Ergebnisse der Pilotstudie in geeigneter Weise mit Schülern im Unterricht zu diskutieren. Dies sollte nicht nur in den Gesellschaftskunde-Fächern erfolgen, sondern als eine Gesamtaufgabe von Schule in ihrem demokratischen Erziehungsauftrag verstanden werden. Im Bereich der Jugendfreizeiteinrichtungen obliegt die Organisation und thematische Behandlung dem Bezirksamt selbst (Jugendamt).
Der BVV ist – auch über durchgeführte Projekte und Aktionen in den Einrichtungen vor Ort – bis zum 1. März 2006 zu berichten.
Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin
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