Drucksache - 1537/2
Die BVV
beschließt: Die BVV
genehmigt gemäß § 37 Abs. 4 und 7 und § 38 Abs. 1 LHO in Verbindung mit § 12
Abs. 2 BezVG nachträglich die vom Bezirk zugelassenen, in den vorgelegten
Nachweisungen enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung: Überplanmäßige Ausgaben: 32.842.975,74
EUR
Außerplanmäßige Ausgaben: 471.304,12 EUR. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin |
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Legende
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