Drucksache - 0010/2
Betr.: Haushaltswillkür des Senats Wir fragen das Bezirksamt: 1. Trifft es zu, dass bei der Haushaltsmittelzuweisung
für das laufende Jahr durch die Senatsverwaltung erstmals auch Abzüge im nicht
beeinflussbaren 2. Sind dem Bezirksamt Pläne bekannt, nach denen die
Abfederung bei Überziehung der zugewiesenen Mittel für den Z-Teil der
Sozialhilfeausgaben nicht mit 10 Prozent, sondern mit 50 Prozent durch den
Bezirkshaushalt erfolgen soll? 3. Wie groß war in unserem Bezirk in den Jahren 2000 und
2001 die Abweichung der Ausgaben für ”Sozialhilfe ausserhalb von
Einrichtungen” je Fall zum entsprechenden Berliner Medianwert und wie erklärt
sich das Bezirksamt diese Abweichung? 4. Mit welchem Fehlbetrag müsste unser Bezirk folglich
rechnen, wenn das zu 1) und 2) dargestellte Verfahren von der Senatsverwaltung
verwirklicht wird? 5. Wie beurteilt das Bezirksamt die Absicht der Senatsverwaltung,
zukünftig auch im Z-Teil Kürzungen vorzunehmen? 6. Auf welche Weise gedenkt das Bezirksamt die erwähnten
Sozialhilfeausgaben unseres Bezirks auf den Berliner Medianwert zurückzuführen?
Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf, den 05.05.10 |
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