Auszug - Ombudsstelle im Jobcenter bekannt machen!
BV Deißler begründet den Antrag.
BzStR Herz berichtet, dass der Ombudsmann im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg an einem Tag der Woche Termine nach telefonischer Vereinbarung anbiete. Auf die Ombudsstelle werde auf der Internetseite sowie in der Jobcenter-App hingewiesen. Zudem gebe es Flyer.
BV Hüneke resümiert, die Bekanntmachung und Erreichbarkeit sei somit gegeben.
BV Deißler kritisiert, dass es sprachliche Probleme sowie eine Hemmschwelle gegenüber der Behörde gebe.
Die Vorsitzende berichtet, dass die Anträge nach Hause geschickt werden und ein Schlichtungsverfahren etabliert wurde.
BV Dr. Seyfert schlägt vor, dass der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt sei. Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter eine Bekanntmachung der Tätigkeit und Aufgaben der Ombudsstelle im Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf für alle Menschen, die Neuanträge sowie Wiederbewilligungsanträge auf Arbeitslosengeld II (demnächst: Bürgergeld) stellen, zu gewährleisten. Dies soll in Form eines Flyers erfolgen, der im Rathaus und den Räumlichkeiten des Jobcenters und der Arbeitsagentur Charlottenburg-Wilmersdorf ausgelegt wird, sowie über die Internetseite des Bezirksamts an prominenter Stelle abrufbar ist. Gleichzeitig wirkt das Bezirksamt darauf hin, dass die Ombudsstelle zukünftig mindestens an einem Vor- und an einem Nachmittag nicht nur telefonisch, sondern barrierefrei auch in Präsenz zu erreichen ist.
Der BVV ist 31.03.2023 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 10 dagegen: 1 Enthaltung: 0 |
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