Auszug - Wo gibt es Hilfe für alte und pflegebedürftige Personen im Bezirk?  

 
 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Gesundheit Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 28.06.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Paulinenkrankenhaus, Dickensweg 25-39, 14055 Berlin
Ort: Paulinenkrankenhaus, Dickensweg 25-39, 14055 Berlin
Zusatz: Nebengebäude, großer Konferenzraum
0120/6 Wo gibt es Hilfe für alte und pflegebedürftige Personen im Bezirk?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf/Hansen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


BV Hansen begründet den Antrag.

BzStR Wagner informiert, dass die gesetzlichen Regelungen für Pflege-Wohngemeinschaften für ältere Menschen, darunter auch Intensiv-Pflege-WGs (§§ 5,6 WTG 2021), sich im neuen Wohnteilhabegesetz (WTG 2021) finden. Alle bestehenden Pflege-WGs mussten sich bei der Heimaufsicht, die am Landesamt für Gesundheit und Soziales angesiedelt ist, bis Februar 2022 registrieren lassen. Die eingegangenen Registrierungen werden z.Z. bearbeitet, laut mündlicher Auskunft der Heimaufsicht wird dies noch mehrere Monate dauern. Die Heimaufsicht schätzt die Zahl der Pflege-WGs in Berlin auf etwa 800. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse ist bislang nicht vorgesehen, d.h. es gibt bislang keine und wird voraussichtlich auch keine umfassende Liste mit Pflege-WGs geben. Bei den Pflege-WGs nach §§ 5,6 WTG 2021 wird unterschieden in anbieterverantwortete und selbstverantwortete Pflege-WGs. Die Leistungserbringung in den anbieterverantworteten Pflege-WGs (darunter auch Intensiv-Pflege-WGs) wird in regelmäßigen Abständen von der Heimaufsicht überprüft. Bei den selbstverantworteten Pflege-WGs kann die Leistungserbringung nur anlassbezogen geprüft werden, z.B. wenn Mängel angezeigt werden. Falls es irgendwann eine Übersicht über die registrierten, anbieterverantworteten Pflege-WGs in Berlin geben sollte, können diese auf der bezirklichen Internetseite „60plus-in-Charlottenburg-Wilmersdorf“ veröffentlicht werden. Bei den selbstverantworteten Pflege-WGs erscheint eine Veröffentlichung von Seiten des Bezirksamtes aufgrund der unzureichenden gesetzlichen Bestimmungen zur regelmäßigen Überprüfung der Leistungserbringung nicht angemessen. Die genannte Broschüre wird von der Abteilung Soziales herausgegeben.

BD Schmidt begrüßt jede Initiative, die dazu führen kann, dass Menschen im Bezirk diese Informationen bekommen können. Eine Aktualisierung hält er für absolut notwendig. BzStR Wagner verweist hinsichtlich der Pflege auf die originäre Zuständigkeit der Abteilung Soziales. Frau Dr. Wischnewski ergänzt, dass eine Kontrolle der ambulanten Pflegedienste über das Infektionsschutzgesetz möglich ist. Dies geht aber nur über konkrete Beschwerden. Zusätzlich zu den Pflegestützpunkten gibt es auch im Gesundheitsamt die Beratungsstelle für chronisch Kranke und behinderte Menschen (BfB), die mit den Pflegestützpunkten ein Netzwerk aufgebaut hat. BV Schmidt-Statzkowski weist darauf hin, dass das Problem nicht die fehlenden Adressen sind, sondern das Problem ist die fehlende Übersicht über freie Pflegeplätze. Auf Nachfrage von BV Hüneke zur Digitalisierung der Broschüre weist BzStR Wagner nochmals auf die Zuständigkeit der Abteilung Soziales hin.

Die Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

 

Der Ausschuss für Gesundheit

empfiehlt dem Ausschuss für Soziales,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Broschüre „Seniorenwohnen und stationäre Pflegeeinrichtungen in Charlottenburg-Wilmersdorf“ aus dem Jahr 2017 zu überarbeiten und um die folgenden Punkte zu ergänzen:

 

Wohngemeinschaften für Senioren

  • Pflege-WGs nicht nur für Senioren
  • Demenz-WGs
  • Intensiv-Pflege WGs
  • Das Angebot ist ebenfalls digital anzubieten.

 

Der BVV ist bis zum 31.08.2022 zu berichten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 9 dagegen:         0 Enthaltung: 4

 
 

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