Auszug - Mitteilung der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 02.06.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzStR Herz berichtet, dass die Dankeschönfeier für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den 26.11.2022 in Planung sei.

 

Bericht aus dem Jobcenter

 

Bei der Frühjahrsbörse mit Arbeitgebern und Bildungsträgern, über die im letzten Ausschuss berichtet wurde, kamen von über 700 Eingeladenen nur 144 Personen, es gab dennoch eine positive Resonanz und es fanden verschiedene Vereinbarungen für Folgetermine und Probearbeitstage statt. Es wurden einige Einstellungen und einige Einmündungen in berufliche Weiterbildung abgesprochen.

 

Im Bereich öffentlich geförderte Beschäftigung beabsichtigt der Senat mit Beschluss des Doppelhaushalts die seit dem Jahr 2019 über §16i Sozialgesetzbuch II (SGB II) und Landesförderung finanzierten Stellen für Langzeitarbeitslose von derzeit 2.800 Stellen um 500 Stellen für die Bezirke aufzustocken und 200 Stellen für durch den Senat koordinierte Projekte (Integrationslotsen, Stromsparhelfer, VBB-Begleitung, Hilfe Ukraine und Klimaprojekte).

 

Die Projekte werden über Träger durchgeführt. Die Teilnehmenden werden durch das Jobcenter identifiziert, sie sind nicht zur Bewerbung verpflichtet und erhalten durch die ausgewählten Träger Arbeitsverträge mit tariflicher Bezahlung bzw. nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Projektdauer ist 2 Jahre.

 

Für Charlottenburg-Wilmersdorf sind 30 Stellen vorgesehen. Derzeit bestehen im Bezirk 33 Projekte mit 178 Stellen vor allem im Bereich Grünpflege, Begleitdienste und soziale Projekte. Weil es sich um eine teure Förderung handelt, werden nicht alle Jobcenter die Maßnahmen ohne Probleme finanzieren können. In Charlottenburg-Wilmersdorf konnten die 30 Stellen eingeplant werden.

 

Ukraine

 

Beim Rechtskreiswechsel der Flüchtlinge aus der Ukraine gibt es weiter eine enge Abstimmung zwischen dem Sozialamt und dem Jobcenter. Unter anderem wurden Willkommensmappen mit Informationen und Antragsunterlagen durch das Jobcenter gedruckt und im Bezirksamt verteilt.

 

Für die Antragstellung wurden im Jobcenter verschiedene Büros vorgesehen, die Terminvereinbarung ausgeweitet und auf die digitalen Antragsmöglichkeiten hingewiesen. Es fand auch eine Video-Information für die Unterkünfte statt.

 

Unklar bleibt wie viele Vorgänge mit der erkennungsdienstlichen Behandlung beim Landesamt für Einwanderung abgeschlossen sind. Ca. 10 Prozend der Geflüchteten bleiben im Leistungskreis des Sozialamtes, weil sie das Rentenalter erreicht haben. Für die Flüchtlinge gibt es ab 1. Juni 2022 eine Übergangsfrist von 3 Monaten für die Antragsstellung im Jobcenter.

 

BV Kraus fragt, ob die Probleme zum Rechtskreiswechsel an den Senat und Bund gespiegelt worden seien.

 

BzStR Herz bejaht, mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales finden Sondersitzungen statt, die Zusammenarbeit sei gut und die Bedenken zum Rechtskreiswechsel werden dem Bund mitgeteilt.

 

 

BzStR Herz berichtet, dass die Zeit der Solidarität in der Nacht vom 22. auf den 23. Juni 2022 stattfinde.

 

Nachtrag: Am 9. Juni 2022 hat der VskA e.V. // Fachverband der Nachbarschaftsarbeit entschieden, die geplante Erhebung auf den Januar 2023 zu verschieben.

 

 


 

 
 

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