Auszug - Zustand der Kleingewässer im Bezirk verbessern  

 
 
56. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 19.10.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Zoom-Meeting
Ort:
1934/5 Zustand der Kleingewässer im Bezirk verbessern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Kempf/Wapler/Drews/Centgraf 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Centgraf leitet ein. Amphibien seien auf Kleingewässer angewiesen. In Zukunft müssten die Kleingewässer besser geschützt und eine Verschlechterung verhindert werden.

 

BV Dr. Buß erkundigt sich bei Herr Flenker, inwiefern das funktioniere.

Herr Flenker antwortet, dass er als Rückmeldung vom Umweltamt den Hinweis bekommen habe, dass die Kollegen*innen bei einem der nächsten Ausschüsse eine inhaltliche Schwerpunktsetzung machen und darüber detailliert berichten werden.

BV Centgraf hat das mit dem Stadtrat schon besprochen. Der habe es sehr begrüßt. 


Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz,

Liegenschaften und Grünflächen empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, ein Konzept zur Verbesserung des Zustands der Kleinge­wässer im Bezirk zu entwickeln. Aus einer vom BUND vorgelegten Studie soll eine Priorisierung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands dieser Gewässer vorgenommen werden. Der bezirkliche Kleingewässerbericht über den ökologischen Zustand dieser Gewässer soll entsprechend Auskunft geben über

 

  • den Wasserhaushalt
  • Verlandungstendenzen
  • mögliche Biotopverluste
  • den Fisch- und Amphibienbesatz
  • den Zustand des Uferumfeld als Lebensbereich der Fauna und Flora
  • die Vernetzung mit anderen Gewässern und mit Grünzügen.

 

Als Ergebnis sollen Vorschläge für Entwicklungsmaßnahmen vorgestellt und perspektivisch umgesetzt werden, da aufgrund der europäischen Wasserrahmenrichtlinie der Bezirk als zuständige Behörde verpflichtet ist, einer Verschlechterung des ökologischen Zustandes der Kleingewässer entgegen zu wirken.

 

Der BVV ist bis zum 31. März 2022 zu berichten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: einstimmig dagegen:          Enthaltung: 1

 
 

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