Auszug - Das Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf digitalisieren
BV Recke begründet den Antrag.
BzStR Herz erklärt, dass das Ansinnen des Antrages gut ist. Im Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es keine größeren Rückstände, auch aufgrund der hohen Motivation der Beschäftigten. Momentan erfolgt ein Umbruch durch die Weiterentwicklung der Standesämter und der erfolgten Organisationsuntersuchung. Gemäß § 13 Abs. 4 des Personenstandsgesetz (Prüfung der Ehevoraussetzungen) darf der Termin zur Trauung nicht länger als 6 Monate Vorlauf haben:
„Sind seit der Mitteilung an die Eheschließenden mehr als sechs Monate vergangen, ohne dass die Ehe geschlossen wurde, so bedarf die Eheschließung erneut der Anmeldung und der Prüfung der Voraussetzungen für die Eheschließung.“
BV Wapler erörtert, dass die Software für Terminbuchungen nicht ausgereift ist.
BV Juckel sieht den Dienstleistungsgedanken im Vordergrund ggf. sollte zumindest die Hälfte der Termin online angeboten werden.
BzStR Herz blendet einen Vermerk von Frau Brenke, Leiterin des Standesamtes, ein und schlägt vor, die Thematik mit ihr zu besprechen, wenn wieder Präsenzsitzungen stattfinden.
Der Ausschuss stimmt diesem Vorschlag zu. Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit Dienstleistungen des Standesamtes Charlottenburg-Wilmersdorf auch online angeboten werden können. Insbesondere soll es wie in den Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Pankow, Spandau und Steglitz-Zehlendorf möglich sein, den Termin zur Beratung, aber auch zur Anmeldung der Eheschließung online über das Terminbuchungsportal des Landes Berlin zu vereinbaren. Die Reservierung wird erst verbindlich, wenn die Eheschließung bei dem zuständigen Standesamt der Eheleute angemeldet und die Prüfung der Ehevoraussetzungen abgeschlossen ist.
Der BVV ist bis zum 31.03.2021 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, Dienstleistungen des Standesamtes Charlottenburg-Wilmersdorf auch online anzubieten. Insbesondere soll es wie in den Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Pankow, Spandau und Steglitz-Zehlendorf möglich sein, den Termin zur Beratung, aber auch zur Anmeldung der Eheschließung online über das Terminbuchungsportal des Landes Berlin zu vereinbaren. Langfristig soll auch ermöglicht werden, dass sich die Eheschließenden vorab online einen Wunschtermin für die Hochzeit beim Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf 12 Monate in der Zukunft reservieren können. Die Reservierung wird erst verbindlich, wenn die Eheschließung bei dem zuständigen Standesamt der Eheleute angemeldet und die Prüfung der Ehevoraussetzungen abgeschlossen ist.
Der BVV ist bis zum 30.09.2020 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |