Auszug - Außengastronomie ausweiten – Stadtraum nach Corona neu denken  

 
 
48. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 11.11.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:02 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Zoom-Meeting
Ort:
1582/5 Außengastronomie ausweiten – Stadtraum nach Corona neu denken
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Juckel/Schenker 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Dieke erläutert den Antrag, welcher aufgrund des erneuten Lockdowns wieder an Aktualität gewonnen habe und bittet um Zustimmung.

 

BV Recke verweist auf den Vorschlag seiner Fraktion, im Sondernutzungskonzept festzuschreiben, dass die Unterstreifen anstelle von Parkflächen für derartige Zwecke genutzt werden könnten. Es sei nicht sicher, Schankräume auf Verkehrsflächen zu platzieren. Er bemerkt, dass dieser Antrag zu spät käme, fragt, ob der Antrag noch auf spätere Jahre ausgeweitet werden solle und verweist auf die Diskussionen im Ausschuss für Bürgerdienste. Parklets umzunutzen werde seine Fraktion nicht unterstützen.

 

BV Hertel und seine Fraktion werden dem Antrag nicht zustimmen, da die Plätze auf der Verkehrsfläche für Gastronomie nicht geeignet seien. Er bekräftigt das Gefahrenpotential. Seine Fraktion sehe keinen Bedarf für eine weitere Ausweitung der Außengastronomie, da die Resonanz zu den bisherigen Maßnahmen zur Ausweitung sehr positiv gewesen sei.

 

BV von Ertzdorff-Kupffer äußert, dass seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde, da einerseits ein erhebliches Gefahrenpotential bestehe und sie andererseits keine positiven Resonanzen zu derartigen Pilotprojekten aus anderen Bezirken sehen könne. Den Bedarf sowie den Handlungsbedarf sehe seine Fraktion momentan aufgrund des Lockdowns generell nicht. Das Ziel, den Stadtraum sowie den Verkehr zu verändern, müsse nach der Corona-Krise weiterdiskutiert werden.

 

Frau Gleißner (Gast) verweist auf die mögliche Pflicht, in den digital angezeigten Namen das Fraktionskürzel einzufügen. Sie werde eine Zusammenfassung einer E-Mail an das BVV-Büro sowie dem Vorsitzenden in Zoom per Private Message senden, so der BV Saßen dies erlaube.

 

BV Saßen stimmt dem zu und bedankt sich.

 

BV Sell bemerkt die sehr negativen Rückmeldungen zu den Stadtmöbeln in Friedrichshain-Kreuzberg, seine Fraktion könne dem Antrag nicht zustimmen. Er verweist auf die erweiterten Möglichkeiten für die Außengastronomie durch den BzStR Herz, welche nach Ende des Lockdowns sicherlich verlängert werden würden. Er bekräftigt den Wegfall von Kunden durch Wegfall von Parkplätzen sowie das Gefahrenpotential.

 

BV Kaas Elias äußert die Unterstützung seiner Fraktion für den Antrag unter Verweis auf einen ähnlichen Antrag seiner Fraktion sowie die Situation in anderen Städten. Die Umnutzung von Parkflächen sei keine Pflicht, bei Bedarf könne aber so der Gastronomie geholfen sowie der Bürgersteig für Fußgänger*innen freigehalten werden. Er äußert den Wunsch seiner Fraktion, diesem Antrag beizutreten.

 

BV Dieke stimmt dem Beitritt zu.

 

BD Dr. Stock äußert ihre Sympathie für den Antrag, kritisiert aber auch die Aufnahme des Begriffes „Parklets“, da diese Art von Stadtmobiliar in Friedrichshain-Kreuzberg keinen Erfolg gehabt habe. Einfache Möbel wie Stühle würden dem Anspruch auch gerecht werden. Sie bittet um das Streichen der Klammer „(sog. „Parklets“)“.

 

BD Frey fragt das Bezirksamt, ob Anfragen der Gastronomen im Bezirk existierten, welche hinsichtlich Ausweitung der Flächen in den Straßenraum über die bisher gewährten Sondernutzungen hinausgingen.

 

BzStR Schruoffeneger antwortet, dass dies nicht seine, sondern die Zuständigkeit von BzStR Herz sei. Die genaue Zahl der Anfragen kenne er nicht.

 

BV Dieke antwortet dem BV Recke, dass der Antrag in gewissem Umfang als Prüfung gehalten werde. Er bekräftigt den temporären Charakter der angedachten Maßnahmen. Die Bitte der BD Dr. Stock um Streichen der Klammer bestätigt er. Er äußert, dass diese angedachte Art der Ausweitung im Gegensatz zu Friedrichshain-Kreuzberg besser laufen und mit mehr Bürgerbeteiligung einhergehen solle.

 

BV Hertel ergänzt den BzStR Schruoffeneger, dass BzStR Herz geschildert habe, dass lediglich 5% der Gastronomen Bedarf für die Nutzung der Unterstreifen angemeldet hätten. Hinsichtlich der Nutzung der Verkehrsfläche werde diese Zahl möglicherweise noch unterschritten.

 

Der Vorsitzende BV Saßen startet die Abstimmung gemäß Leitfaden zu Zoom-Konferenzen über den Antrag in seiner durch Streichung geänderten Form.

 

 


Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau

empfiehlt dem Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts-

und Ordnungsangelegenheiten,

die BVV möge beschließen:

 

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, Gastronomiebetrieben im Jahr 2021 zusätzliche Flächen zur Ausweitung ihrer „Schankräume“ zur Verfügung zu stellen. Geh- und Fahrradwege sind hiervon auszunehmen. Das Bezirksamt prüft insbesondere die Voraussetzungen zur (temporären) Nutzung folgender Flächen:

- Kfz-Parkflächen – mit Ausnahme von Sonderparkplätzen – in unmittelbarer Nähe zum Gastronomiebetrieb - Fahrbahnflächen in Nebenstraßen, durch die der Außenbereich der ansässigen Gastronomie bspw. an Wochenenden erweitert werden kann. Das Bezirksamt erarbeitet Vorschläge für solche Standorte.

Das Bezirksamt prüft in einem Pilotprojekt, welche Standorte geeignet sind, um Stadtmöbel (sog. „Parklets“) zu errichten, um diese temporär für gastronomische Zwecke zu nutzen und perspektivisch als nicht-kommerzielle Aufenthaltsorte der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

 

Bei der Genehmigung zusätzlicher Nutzflächen für die Gastronomie sind insbesondere folgende Vorgaben zu beachten:

        Die Regelungen gelten vorläufig für das Jahr 2021.

        Die Gastronomiebetriebe gewährleisten die Einhaltung der aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen und erfüllen Auflagen für die sichere Nutzung der Außenbereiche im Straßenland.

        Die Barrierefreiheit ist zu gewährleisten.

        Die Verkehrssicherheit ist durch Schilder und Absperreinrichtungen zu gewährleisten.

 

Das Bezirksamt informiert u. a. auf seiner Internetseite sowie bei Betriebskontrollen über die zusätzlichen Nutzungsmöglichkeiten für Gastronomiebetriebe.

 

Der BVV ist bis zum 31.01.2021 zu berichten.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 6 dagegen:       8   Enthaltung: 1

 
 

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