Auszug - Bauvorhaben Fechner Straße/ Uhlandstraße  

 
 
90. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung Besucher melden sich bitte im BV-Büro an
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 04.11.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:31 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1697/5 Bauvorhaben Fechnerstraße/ Uhlandstraße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Kempf/Wapler/Wieland/Gusy 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Der Ausschuss für Stadtentwicklung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert,

folgende Kriterien beim Bauvorhaben Fechner Straße/Uhlandstraße zu beachten:
 

-          Ein Wettbewerbsverfahren, das eine größtmögliche Integration in den vorhandenen Städtebau ermöglicht

-          Die Durchführung eines Bebauungsplans für das Bauvorhaben

-          Die Einhaltung der Bauordnung des Landes Berlin, besonders die Verpflichtung,

einen Kinderspielplatz zu errichten, sowie die Aufstellung von Fahrradabstellmöglichkeiten.

 

Ferner wird das Bezirksamt gebeten, folgende Punkte mit dem Investor zu verhandeln:
 

-          Eine ausreichende Belichtung der unteren Etagen

-          Die Umsetzung von ökologischen Maßnahmen im Sinne der Sponge-City im Kontext einer Platin-Zertifizierung nach DGNB-Zertifizierungssystem für das Bauvorhaben Zertifizierungssystem für das Bauvorhaben

-          Falls sich das Bezirksamt trotz möglichen sehr hohen GFZ im Vergleich zu den Vorgaben des Baunutzungsplans entschließen sollte, auf einen Bebauungsplan zu verzichten, müssen die Regeln der kooperativen Baulandentwicklung trotzdem gesichert werden mit dem Ziel der vertraglichen Verpflichtung zur Errichtung von 35 Wohnungen, die nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen des Landes Berlin förderfähig sind und für die die Mietpreis- und Belegungsbindungen der Wohnungsbauförderbestimmungen 2018 des Landes Berlin gelten. (Die bedeutet 35 Wohnungen zu einer Nettokaltmiete von 6,50€). Diese mietpreisgebundenen Wohnungen sollen einen Mix an Wohnungen widerspiegeln: 10 x 3-Zimmerwohnungen, 10 x 1-Zimmerwohnungen und 15 x 2-Zimmerwohnungen sein. Die Verpflichtung Ersatzwohnraum nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz zu errichten, bleibt davon unberührt. Diese Wohnungen zu maximal 7,92 Euro Nettokaltmiete werden zusätzlich errichtet.
 

Der BVV ist bis zum 31.03.2021 zu berichten

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 4 dagegen:        5  Enthaltung: 4

 
 

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