Auszug - Kein Einsatz der Bundeswehr im Gesundheitsamt!  

 
 
37. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit - Besucher möchten sich bitte vorab im BV-Büro anmelden!
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Fr, 06.11.2020 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1669/5 Kein Einsatz der Bundeswehr im Gesundheitsamt!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Juckel/Schenker 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit

Empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung,

Informationstechnologie und Gender Mainstreaming,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt soll darauf hinwirken, den Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Bewältigung der COVID-19-Pandemie im bezirklichen Gesundheitsamt auf die „Katastrophenhilfe“ gemäß Artikel 35 Absatz 2 und 3 Grundgesetz zu beschränken, bspw. im Falle eines sog. Lockdowns.

 

Weiterhin soll das Bezirksamt Sorge dafür tragen, dass Verwaltungsaufgaben im Rahmen der Katastrophenhilfe von Beschäftigten der Bezirksverwaltung oder anderen Berliner Behörden und zivilen Helfer*innen durchgeführt werden, bspw. durch die gezielte Ansprache und befristete Einstellung von zivilen Kräften über die Dauer eines Katastrophenfalls.

 

Der BVV ist bis zum 31. Dezember 2020 zu berichten.

 

Begründung:

Nach Ausbruch der COVID-19-Pandemie sollten insgesamt 60 Soldat*innen für Aufgaben der Zivilverwaltung abgestellt und auf die 12 Berliner Bezirke aufgeteilt werden – inzwischen ist weit mehr Bundeswehr-Personal im Einsatz. Viele Bezirke nahmen das Angebot der Bundesregierung an, so auch Charlottenburg-Wilmersdorf (vgl. Pressemitteilung „Wachwechsel im Gesundheitsamt“, 5. August 2020). Jedoch lehnte bspw. der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg den Einsatz von Militäreinheiten in seinem Gesundheitsamt ab, um eine Vermischung ziviler und militärischer Kompetenzen vor dem Hintergrund historischer Erfahrungen zu verhindern. Begründet wurde diese Entscheidung aufgrund der Einschätzung des dortigen Bezirksamts, dass es über ausreichend Personal zur Verfolgung von Infektionsketten und zur Ausführung anderer Pandemie-bezogener Tätigkeiten verfüge, bspw. durch die Einstellung von Werkstudent*innen oder anderen Freiwilligen auf Basis von Honorarverträgen.

Die Amtshilfe durch den Einsatz der Bundeswehr im Innern sollte im Sinne des Artikels 35 Absatz 2 und 3 Grundgesetz die Ausnahme bleiben und Streitkräfte nur in Krisensituationen eingesetzt werden. Die Unterstützung der Bundeswehr wurde im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg erst Anfang November 2020 notwendig, da angesichts der berlinweit höchsten Inzidenzzahl für Neuinfektionen im Bezirk die zusätzlichen zivilen Hilfskräfte nicht länger ausreichten, um das Infektionsgeschehen zu bewältigen. Das Beispiel belegt, dass ein Bezirk mehr als ein halbes Jahr in der Corona-Situation nicht auf militärisches Personal für eine tagesaktuelle Nachverfolgung von Infektionsketten angewiesen war und erst in einer Krisensituation entsprechend der Verfassung von der Amtshilfe durch die Streitkräfte Gebrauch machen musste. Daher stellt sich die Frage, warum andere Bezirke die Unterstützung ihrer Ämter nicht im Sinne einer Zivilverwaltung organisieren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 1 dagegen:       12   Enthaltung: 1

 
 

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