Auszug - Mehr Mieterschutz in CW III - Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz unter Milieuschutz stellen  

 
 
89. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Besucher möchten sich vorab im BV-Büro anmelden!
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 21.10.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1599/5 Mehr Mieterschutz in CW III - Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz unter Milieuschutz stellen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne/LINKE 
Verfasser:Sempf/Tillinger/Kempf/Wapler/Juckel/Schenker 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Tillinger erläutert den Antrag. Es gebe veränderte Umstände die im Gutachten über die Voraussetzungen hinsichtlich Unterschutzstellung nicht eingeflossen seien, daher sei die Unterschutzstellung von großer Dringlichkeit.

 

BV Schenker drückt seine Zustimmung zum Antrag aus. Er ergänzt, dass es im Gutachten fragliche Stellen gebe und dass der Senat den Bezirk mit fachlicher Expertise unterstützen könne.

 

BV Brzezinski bemerkt, dass bei veränderten Umständen eine erneute Untersuchung durchgeführt werden müsse. Der Antrag in seiner jetzigen Form würde einen nicht rechtssicheren Aufstellungsbeschluss zum Ziel haben, daher werde seine Fraktion keine Zustimmung erteilen.

 

BV Gusy widerspricht seinem Vorredner, so halte er den Antrag durchaus für zielführend, da im Senat gegenwärtig eine rechtssichere Begründung geprüft werde.

 

BV Heyne stellt der Verwaltung die Frage, ob die vorgetragenen Infos hinsichtlich Zweckentfremdung etc. bekannt seien und verifiziert werden könnten.

 

Frau Giehler (Verwaltung) antwortet, sie sehe es als sicherer an, ein weiteres Gutachten einzuholen, um ein neues Gebiet unter Schutz zu stellen, und das Gutachten Klausener Platz zu behalten.

 

BV Klose erteilt einem Gast das Wort.

 

Der Gast bemerkt ein Missverständnis mit dem § 172 BauGB, so habe das Gutachten den in diesem Paragraphen gesetzten Maßstabs nicht in vollem Umfang in die Wertung mit aufgenommen. Das Bezirksamt könne ausgehend vom Willen der Sicherung der Zusammensetzung der Bevölkerung eine Erhaltungssatzung erlassen. Er bittet um Zustimmung zum Antrag.

 

BV Brzezinski entgegnet, dass der Bezirk selber die Voraussetzungen nicht prüfen könne, aus diesem Grund würden Gutachten bestellt werden. Bei einer Fehlerhaftigkeit des Gutachtens müsse ein neues Gutachten eingeholt werden.

 

BV Klose erteilt einer Gästin das Wort.

 

Die Gästin erläutert die Situation als Betroffene. Sie mache sich große Sorgen und wolle handeln, bevor die Investoren kämen. Weiterhin bezweifelt sie die Aussagekraft der Haushaltsbefragung, da sie die Rücklaufquote von 20% für zu geringhalte.

 

BV Klose stimmt ihrer Vorrednerin grundsätzlich zu, schätzt die Rücklaufquote aber als sehr gutes Ergebnis ein.

 

BV Tillinger bezweifelt, dass man einen Konsens finden werde und wünscht eine Abstimmung. Ebenso könne man beim TOP 7 verfahren.

 

BV Recke verweist auf die Gefahr eines rechtsunsicheren Aufstellungsbeschlusses r eine Erhaltungssatzung und plädiert für die Beauftragung eines zweiten Gutachtens.

 

BV Klose schließt die Rednerliste und schreitet zur Abstimmung voran.

 

Abstimmungsergebnis über die Dringlichkeit:

dafür: 15 dagegen: Enthaltung: 0

Damit ist die Dringlichkeit einstimmig gegeben.

 


Der Ausschuss für Stadtentwicklung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, schnellstmöglich für die Planungsräumen 05 (Schloßstraße) und 13 (Amtsgerichtsplatz) einen Aufstellungsbeschluss zu fassen und der BVV innerhalb von 12 Monaten eine Vorlage zur Beschlussfassung für eine soziale Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB vorzulegen. Für die Zeit zwischen Aufstellungsbeschluss und Vorlage zur Beschlussfassung durch die BVV ist eine Veränderungssperre zu erlassen.

 

Der BVV ist bis zum 31.12.2020 zu berichten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 8 dagegen:         7 Enthaltung: 0

 
 

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