Auszug - MUF in der Quedlinburger Straße 45 auf den Prüfstand  

 
 
34. Öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses - Besucher möchten sich vorab im BV-Büro anmelden!
TOP: Ö 6
Gremium: Integrationsausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 19.08.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1443/5 MUF in der Quedlinburger Straße 45 auf den Prüfstand
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Stückler 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Fr. Hoffmann erläutert auf Nachfragen, dass Hr. Naumann bei dem Entwurf des vorliegenden Änderungsantrags der SPD-Fraktion beteiligt war.

 

Hr. Dr. Seyfert fragt, ob es üblich ist, dass ein Mitglied des Bezirksamtes Anträge einer Fraktion einreicht.

 

Fr. Hansen merkt an, dass es sich hierbei um einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion handelt und somit das Bezirksamt formal nicht beteiligt war.

 

Hr. Herz fügt hinzu, dass das Mitwirken sowie die Beratungen innerhalb der Fraktion stattgefunden haben.

 

Fr. Gronde-Brunner stellt sie sich die Frage, warum laut Punkt 1 nach Genehmigung des Bauantrages von der Abteilung Stadt nur ein Änderungsantrag von Herrn Naumann eingereicht wird. Auch Punkt 1, 2 und 3 des Änderungsantrages erscheinen ihr widersprüchlich.

 

Fr. Hansen erklärt, dass bezüglich Punkt 3 der Bezirk 220 Geflüchtete aus den LAF-Unterkünften aus der Heerstraße und der Eschenallee in eine Unterkunft im Grunewald und in der Hubertusallee untergebracht hat.

 

Hr. Herzgt hinzu, dass der Senat ein bezirkliches Kontingent von neuen Flächenr 1000 Personen abverlangt, was sich als schwierig erweist, da es an landeseigenen Flächen fehlt.

 

Frau Dr. Speiser ergänzt, dass die 220 Personen Statusgewandelte sind, die sich nicht mehr in der Verantwortung der LAF befinden. Sie sind in ASOG-Unterkünfte untergebracht, die aber nicht als wohnungsähnliche Unterkünfte dargestellt werden sollten.

 

Fr. Wagner merkt an, dass die Baugenehmigung r die MUF Quedlinburger Straße bereits für 580 Geflüchtete erteilt worden ist. Die WBM hat sich ablehnend zur Durchmischung geäert. Sie fragt sich, wieso die Durchmischung seitens des Bezirks gefordert wird, während sich die WBM dagegenstellt.

Hr. Zerbger von der Anwohnendeninitiative würde es sehr freuen, wenn es eine reelle Chance zu einer Umsetzung MUF 2.0 und einer Durchmischung geben würde. Er findet es zudem befremdlich, dass eine Baugenehmigung in der Corona-Zeit während der Sommerpause erteilt wurde.

 

Hr. Herz fügt hinzu, dass es einen B-Plan gibt, bei dem die üblichen Standards eingehalten wurden. Das Ziel des Bezirksamtes ist bereits seit mehreren Monaten die Durchmischung.

 

Fr. Drews merkt an, dass sich die MUF durch ein Begegnungszentrum, einer Kita und einem Kiezcafé schon nach außen öffnet und somit eine Durchmischung stattfindet.

 

Fr. Wagner bekundet ihr Unverständnis zur Erteilung der Baugenehmigung während des Lockdowns und der Coronazeit ohne Berücksichtigung des Aspektes der Durchmischung.

 

Hr. Zerbger fragt sich, warum die Erstvermietung ans LAF seitens der WBM von drei Jahre auf fünf Jahre erhöht wurde.

 

Hr. Herz führt aus, dass es sich hierbei um einen Bebauungsplan von 2006 handelt. Es wurde ein „normaler Antrag“ einer Wohnungsbaugesellschaft gestellt, was absolut korrekt ist. Hierbei müssen die baurechtliche und politische Ebene getrennt werden.

 

Hr. Dr. Seyfert betont, dass der Begriff „Durchmischung“ einen diskriminierenden Charakter hat.

 

Fr. Dr. Speiser erwähnt, dass es sehr lange Diskussionen mit Unverständnis und Beschwerden über die schnelle Durchführung des Bauantrages gab. Kleinere Standorte sind integrationsfreundlicher. Dennoch sollte man nicht vergessen, dass auch die Verwaltung während des Lockdowns kontinuierlich gearbeitet hat. Somit hält sie die Kritikr unangemessen.

 

Hr. Zielinski äert sich kritisch zur Einlassung von Herrn Dr. Seyfert.

 

Hr. Rexrodt meint, dass sich die Diskussion zur Durchmischung im Kreis dreht.

 

Hr. Bulat beschwert sich, dass der Antrag der CDU-Fraktion und andere Anträge nicht berücksichtigt wurden, dass er sich über das Verfahren getäuscht fühle und es den Anschein habe, dass der SPD-Antrag von Vornherein mit dem Senat abgeklärt wurde.

 

Hr. Markgraf regt an, dass das BA sich nach oben bewegen muss, denn entschieden wird nur auf Senatsebene.

 

Fr. Hansen stellt fest, dass sich das Bezirksamt gegenüber der Landesebene vehement einsetzen muss. Sie leitet die Abstimmung ein.

 


Der Ausschuss für Integration

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, das Bauvorhaben - die MUF - in der Quedlinburger Straße 45 gemeinsam mit den zuständigen Stellen an die aktuellen Bedingungen des Bezirks anzupassen.

Das Bezirksamt soll die Ergebnisse der Prüfung der aktuell erforderlichen Platzzahlen für jeden einzelnen MUF-Standort im Bezirk bis zum 30. März 2020 der BVV vorlegen.

 

Der BVV ist bis zum 17.09.2020 zu berichten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 8 dagegen:        4  Enthaltung: 2

 
 

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