Auszug - Kinderschutz auch in der Corona-Krise wahren  

 
 
55. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses - Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden!
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 04.06.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1539/5 Kinderschutz auch in der Corona-Krise wahren - zurückgezogen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf/Dr. Biewener 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Durch den Antrag der SPD-Fraktion wird das Bezirksamt aufgefordert, die oberste Priorität bei den derzeitigen Lockerungsmaßnahmen auf den Kinderschutz zu legen. Familien in besonderen Lebenslagen sollen einen einfacheren Zugang zu Betreuungsmöglichkeiten erhalten. Ferner soll geprüft werden, ob Jugendfreizeiteinrichtungen an Vormittagen das Angebot aufstocken können, um Kinder und Jugendliche, die derzeit keine Betreuungsmöglichkeit in Kitas und Hort bzw. Notbetreuung erhalten, eine Alternative als Möglichkeit der Betreuung schaffen zu können. Zudem soll das Familienberatungszentrum die Möglichkeit einrichten, Eltern eine anonyme persönliche Beratung anbieten zu können.

Hierbei wurde der Begriff der Familien in „besonderen“ Lebenslagen erklärt. Dies beinhaltet Kinder und Jugendliche im Kinderschutz. Dieser muss vom Jugendamt geprüft werden. Die Heranziehung der Erziehungs- und Beratungsstelle ist maßgebend und unterstützend für Familien in schwierigen Lebenslagen.

Der Senat hat das Stufenmodell festgelegt, in der alle Kitas sich bereits einrichten sollen schrittweise hochzufahren. Teilweise werden vormittags Räumlichkeiten in Jugendfreizeiteinrichtungen für Kitas zur Notbetreuung zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Angebote in einigen Jugendfreizeiteinrichtungen, die vormittags stattfinden, sollen Räumlichkeiten, die frei und besetzbar sind, abgefragt werden. Im Trägerrundschreiben wurde hingewiesen, auch an alternativen Einrichtungen Kinder betreuen zu lassen, da die Räumlichkeiten in Kitas i.d.R. zu klein sind. Kitareisen sind ab sofort erlaubt und durchführbar. Fachkräfte müssen ihr Führungszeugnis vorlegen.

Ab Beginn der Sommerferien beginnt für SchülerInnen, die bisher an der Notbetreuung nicht teilnehmen konnten, die Möglichkeit die Ferienbetreuung in Anspruch zu nehmen. Die Schülerschaft, die bisher an der Notbetreuung teilgenommen haben, müssen einen Antrag auf Betreuungsbedarf beim zuständigen Jugendamt stellen.

 

Der Antrag wird vertagt.

 


 

 
 

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