Auszug - Eingabe Nr. 34 des Herrn Sven K. Betr: Kita- und Hortgutscheinstelle BE: BzStR'in Schmitt-Schmelz
Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz trägt die Beantwortung des Bezirksamts vor. Der Petent erhält das Wort und bemerkt, dass er auf die Notwendigkeit des Berlin Passes BuT zur Beantragung von Leistungen bei der Kita- und Hortgutscheinstelle nicht explizit hingewiesen wurde. Das Jobcenter habe ihm auch auf Nachfrage zu verstehen gegeben, dass der Leistungsbescheid als Nachweis ausreicht.
Herr Sell fragt nach, ob es nicht möglich wäre das Jobcenter um Amtshilfe zu bitten, wenn die Verhältnisse unklar sind, damit der gesamte Prozeß beschleunigt werden kann. Er fragt ebenso, ob es eine Kulanzlösung gibt.
Eine Mitarbeiterin der Verwaltung erklärt, dass der BuT ein Datum für die Dauer der Leistungsgewährung beinhaltet. Dies wird benötigt damit die Dauer einer auf dieser Grundlage zu beantragenden Leistung festgesetzt werden kann. Ausserdem erhält der Petent vom Bezirk Pankow Pflegegeld für die Vollzeitpflege seines Kindes und kann somit keine weiteren Ansprüche geltend machen.
Die Eingabe wird nach §36 (3), Abs. C der Geschäftsordnung, bei einer Enthaltung, einstimmig als erledigt erklärt. |
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