Auszug - Verselbständigung in der Jugendhilfe Vorstellung der Ergebnisse der Untersuchung der Entwicklung der Transferausgaben bei den stationären Leistungen für Volljährige nach dem SGB VIII  

 
 
47. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 17.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Einleitend teilt Jugendamtsdirektor Dr. Thuns mit, dass ein gesetztes Ziel der Verselbständigung in der Jugendhilfe ist, perspektivlose Jugendliche ab 16 Jahre ein eigenverantwortliches Leben zu ermöglichen.

 

Jugendhilfecontrollerin, Frau Rademacher hat im Vorfeld der Untersuchung und in Zusammenarbeit mit Kolleginnen der fachlichen Steuerung des Jugendamtes umfangreiche Fragebögen entwickelt, die an die fallzuständigen Mitarbeiter(innen) zur Datenerhebung übersandt wurden. Im Ergebnis dessen und mit Blick auf die Entwicklung der Fallzahlen- und Transferkosten wurde allen fünf Regionen eine Steuerungsempfehlung vorgestellt.

 

Anhand einer „PowerPoint“ Präsentation (s. Anlage) referieren Herr Dr. Thuns und Frau Rademacher gemeinsam über den Anlass der Untersuchung und dessen Ergebnis.

 

Die Transferausgaben sind im Bereich „Hilfen zur Erziehung (HzE) - erweitert“ im Zeitraum 2010 bis 2018 um 46 % gestiegen. Der Anstieg in den Jahren 2015 und 2016 ist auf den Zustrom junger unbegleiteter Flüchtlinge zurückzuführen. Der auffällige Anstieg wurde zum Anlass genommen, eine Tiefenprüfung mittels einer Fallrevision durchzuführen. 2/3 der Transfer-ausgaben werden für die stationären Hilfen aufgewendet. Im Durchschnitt werden im Land Berlin 15 % Hilfen für Volljährige geleistet, in Charlottenburg-Wilmersdorf sind es 21 %. ¼ der Volljährigen, die in der Lage wären ein eigenständiges Leben zu führen, verbleiben in der Jugendhilfe, da für diese Zielgruppe ausreichender Wohnraum fehlt (Kosten pro Jahr 850.000 €). Darüber hinaus wird auf die beiliegende Anlage verwiesen.

 

Auf die Nachfrage von Frau Wagner, ob im Rahmen dieser Untersuchung auch Synergieeffekte für junge Geflüchtete entstehen könnten teilt Jugendamtsdirektor Dr. Thuns mit, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bei der Untersuchung rausgerechnet wurden, jedoch diese Zielgruppe grundsätzlich die gleichen Hilfen erhält.

 

Frau Dr. Speiser begrüßt die Fachstandards und informiert darüber, dass die Träger der freien Jugendhilfe hinsichtlich der Wohnraumknappheit über einen hohen Leerstand verfügen sollen. Sie regt an, ggf. andere Modelle auszuprobieren.

 

Mit Verweis auf die Volljährigen, die gern ein eigenständiges Leben führen würden, teilt Frau Bezirksstadträtin Schmitt-Schmelz mit, dass Flüchtlingsunterkünfte frei gezogen werden, die aber nicht den Standards für dauerhaftes Wohnen entsprechen.  Sie hat jedoch am 18.09.2019 einen Termin mit der Kirchengemeinde, die eine Kita und Wohnungen (Appartements) im Bezirk bauen möchte.

 

Herr Dr. Thuns weist auf Nachfragen von Frau Dr. Speiser, Herrn Gusy und Herrn Hintz darauf hin, dass bei der Betrachtung der Entwicklung der Fallzahlen und Kosten Einsparungen nicht thematisiert wurden. In Einzelfällen müssen ggf. höhere Kosten für perspektivlose Volljährige bewilligt werden. Die Untersuchung erfolgte aus bezirklichem Interesse, Untersuchungen anderer Bezirke sind ihm nicht bekannt. Mieten werden bereits durchs Jobcenter übernommen. Das Sozialamt übernimmt Härtefallzuschläge in Höhe von 40 % für junge Volljährige. Die Hilfen erhalten auch junge unbegleitete Geflüchtete, deren Rückführung bei Heimweh organisiert wird. Diese machen jedoch nur einen geringen Teil der Zielgruppe aus.

Tandems zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter(innen) - auch mit Trägern der freien Jugendhilfe - zu installieren, wurde in der „AG 78 SGB VIII – HzE“ diskutiert und als hilfreich erachtet.

 

Frau Balkow empfiehlt, wie in Kiel Werbung für „Wohnen für Hilfe“ zu machen.

 

Das KJP plant, ab 2020 junge Geflüchtete, die in Unterkünften leben, in die Arbeit des KJPs einzubinden. Noch ist unklar, ob diese auch Stimmberechtigt sein werden.

 

Herr Förschler dankt für die ausführlichen Erläuterungen.


 

 
 

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