Auszug - Beratung der Einzelpläne der Abteilung Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten Herr BzStR Herz Kapitel 3310, 3400, 3401, 3500, 3501, 3502   

 
 
34. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 03.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Beschluss


Die CDU-Fraktion legt eine Beschlussempfehlung zur Änderung der DS-Nr. 1220/5 vor, die inhaltlich eine Aufstockung des Personals im allgemeinen Ordnungsdienst des Ordnungsamtes (AOD) um 30 Stellen (E 9) bei 3400-42801 im Umfang von rd. 1.734.000 € vorsieht.

 

Die Kapitel der Abt. Bürgerdienste werden in ihrer Reihenfolge innerhalb des Haushaltsplans seitenweise aufgerufen. Die allgemeinen Fragen zu einzelnen Buchungsstellen werden vollständig beantwortet. Zu folgenden Sachverhalten ergaben sich Informationsergänzungen oder Anpassungen:

 

  • 3400-54033: Es blieb zunächst die Frage offen, ob der Wunsch der BVV nach Ermöglichung von Kreditkartenzahlung nicht berücksichtigt worden ist, weil die Ansatzhöhe im Vergleich zum Haushaltsjahr (HHJ) 2019 unverändert blieb. Hier weist die Verwaltung darauf hin, dass gemäß DS-Nr. 0726/5 geprüft werden sollte, ob zur Bezahlung von kostenpflichtigen Bürgerdiensten auch Kreditkarten akzeptiert werden können. Diese Prüfung hatte bereits im Rahmen der Stellungnahme zur Drucksache ergeben, dass der Bereich Bürgerdienste Kreditkartenzahlungen aus organisatorischen und finanziellen Gründen derzeit ablehnt.

 

Weitere Zuarbeits-Erfordernisse ergeben sich nicht.

 

Zum Abschluss der Beratungen zur Abteilung bitte Herr Naumann mit Bezug auf die o.g. Beschlussempfehlung noch die Quelle des Ausgleichs für die vorgesehene Aufstockung zu benennen. Die Antragstellende Fraktion geht davon aus, dass ein Teil durch steigende Einnahmen bei 3400-11201 erbracht werden könnten (Umfang offen). Bezüglich des Rests wäre noch ein Ausgleich zu finden. Herr Herz ergänzt, dass ein Beschäftigter im AOD in einem Jahr im Schnitt max. 30.000 € „erwirtschaften“ kann.

 

 
 

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