Auszug - Was bedeutet die EU-Richtlinie "Verbot von Kunststoffrasenflächen" für den Bezirk, welche Maßnahmen sind einzuleiten  

 
 
24. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Fr, 16.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 17:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Schmitt-Schmelz erläutert den Sachstand, ein Vermerk der SenInnDS wird in Kopie verteilt. Diskutiert wird der Inhalt einer zunächst zurückgezogenen Vorlage, wonach die Verfüllung von Kunststoffrasenplätzen mit Kunststoffgranulat (Infill) verboten werden soll; über ein Verbot von Kunststoffrasenplätzen wird derzeit nicht nachgedacht. Im Bezirk sind 6 der 22 Kunststoffrasenplätze gummigranulatverfüllt. Die Planungen hinsichtlich der Sanierung eines nicht mehr sportfunktionsfähigen Kunststoffrasengroßspielfeldes Am Volkspark Wilmersdorf wurden gestoppt, um Alternativen prüfen zu können. Zurzeit stehen sand- und sand-/korkverfüllte Kunststoffrasenvarianten zur Verfügung. Vor- und Nachteile der aktuellen Generationen dieser Varianten müssen noch sorgfältig geprüft werden, z. B. die ungewollte Verteilung des Kork-Infills bei starkem Regen oder das Aushärten der rein sandverfüllten Plätze.

 

Herr Dr. Seyfert fragt die CDU-Fraktion, ob die DS Nr. 0942/5 inhaltlich aufrechterhalten werden oder vor Abstimmung in der BVV zurückgezogen werden soll. Herr Fenske weist auf das dazu Vorgetragene hin, zudem ist die DS im Sportausschuss bereits abschließend behandelt worden.

 

Eine Umgestaltung vorhandener Kunststoffrasenplätze durch Ersatz des Gummigranulats durch ein anderes Infill ist aufgrund der unterschiedlichen Beschaffenheit des Kunstrasens nicht möglich. Sanierungen und Neubauprojekte mit Gummigranulat werden durch SenInnDS nicht mehr genehmigt. Schon allein durch das Beteiligungsverfahren mit Anhörung der Städte werden Verzögerungen im Verfahren zur Erlangung eines Beschlusses eintreten. Es wird mit einer Übergangszeit von 6 Jahren gerechnet, wobei es bei einem Verbot des Gummigranulats zu Nachschubschwierigkeiten kommen könnte, wenn es darum geht, verloren gegangenes Material zu ersetzen. Es ist noch nicht möglich zu prognostizieren, in welchen Zeiträumen welche Mittel zum eventuellen Ersatz des Bestandes an gummigranulatverfüllten Kunststoffrasenplätzen benötigt werden würden.


 

 
 

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