Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
23. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 25.04.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bahnhofsmission Zoologischer Garten
Ort: Jebenstr. 5, 10623 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzStR Wagner berichtet aus der Verwaltung:

 

Herbartstraße 25

Der Mietvertrag für die Räume der Herbartstraße 25 zwischen dem Bezirksamt Charlottenburg, Abt. SozGes und dem Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Berlin-Zentrum e.V. wurde am 10.04.2019 mit Wirkung ab dem 1. Mai abgeschlossen. Die Abnahme ist am 25.04. erfolgt. Herr Dr. Wolf ergänzt, dass den an einer Raumnutzung in der Herbartstraße 25 Interessierten die E-Mail-Adresse einer Ansprechpartnerin des DRK mitgeteilt wurde. Da das DRK die Räume mit einem eigenen Programm nutzen wird, werden voraussichtlich einige interessierten Gruppen sich Ausweichmöglichkeiten suchen müssen.

Auf Nachfrage von BV Kaas Elias wird bestätigt, dass die Entscheidung für das Rote Kreuz jetzt öffentlich ist.

 

Pilotprojekt der BSR zur Spritzensammlung und –entsorgung

Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) startet ein Pilotprojekt zur Spritzensammlung und -entsorgung. Das Pilotprojekt bezieht sich auf zwei Plätze: Helene-Sachs-Platz in Tempelhof-Schöneberg und Stuttgarter Platz.

Nach Auskunft der BSR handelt es sich einen Test bis zum Herbst, danach steht die Entscheidung an, wie die BSR generell in Berlin mit dem Thema weiter verfährt. Die BSR reinigt bereits den Stuttgarter Platz und übernimmt nun die Betreuung, Entleerung der Behälter und die Entsorgung der Innenbehälter mit den abgeworfenen Spritzen.

Die alten roten Spritzenabwurfbehälter sind durch neue ersetzt worden. Für den Bezirk entstehen keine zusätzlichen Kosten, so lange sich die Behälter im öffentlichen Straßenland oder in den von der BSR betreuten Parks befinden, (wie hier am Stuttgarter Platz). Die BSR wird die Behälter mit ihrem Design versehen mit Hinweisen in verschiedenen Sprachen sowie ein Aufkleber von Fixpunkt mit Informationen zum mobilen Drogenkonsumraumangebot. Die Mitarbeiter*innen der BSR wurden spezifisch in der Thematik geschult und unterwiesen. Somit wird auch die BSR ein zunehmend wichtiger Kooperationspartner sowohl für den Bezirk als auch für Fixpunkt. Fixpunkt wird sich mit seinem Spritzensammler um die anderen installierten Entsorgungsbehälter sowie um andere belastete Orte im Bezirk kümmern und kann sich als Träger der Drogenhilfe verstärkt seinen eigentlichen Aufgaben der niedrigschwelligen aufsuchenden Drogenhilfearbeit widmen.

Auf Nachfrage von BV Sell, inwieweit das Projekt auf andere Schwerpunktorte entlang der U 7 ausgeweitet wird, verweist BzStR Wagner darauf, dass sich die Probephase ausschließlich auf die genannten Plätze beschränkt.

 

BTHG

Zur Organisation des Bundesteilhabegesetzes im Land Berlin wird jetzt eine Beschlussvorlage des Senats im RdB beraten. Kern des Vorschlags ist, dass alle neue Leistungen des Bundesteilhabegesetzes in den 12 Bezirken ab dem 1.1.2020 in den bestehenden Ämtern erbracht werden sollen, die sich auch jetzt schon mit dem Thema der Eingliederungshilfe (Leistungen für Behinderte) befassen. Betroffen davon sind das Sozialamt und das Jugendamt, aber auch das Gesundheitsamt, das weiterhin für die medizinische Begutachtung beteiligt sein wird. Innerhalb der Ämter sollen eigene Fachdienste für Teilhabe eingerichtet werden. Alle Fachdienste innerhalb eines Bezirks sollen dann in einer zweiten Ausbaustufe in einem „Haus der Teilhabe“ unter einem Dach zusammen arbeiten. Als Ort wird das Dienstgebäude Hohenzollerndamm diskutiert.

BV Kaas Elias fragt nach, welche Veranlassungen für die Umsetzung getroffen wurden. Herr Langguth (Soz AL) verweist darauf, dass mit dem Beschluss im RdB der Vorschlag vor der Sommerpause in das Gesetzgebungsverfahren im Abgeordnetenhaus eingebracht werden soll und erst auf Grundlage dieser Beschlüsse z.B. Stellenausschreibungen möglich würden. Die gemeinsamen Orte der Teilhabe entstehen erst in einem zweiten Schritt zum 1.1. 2022.

 

Umstellung der Geburtstagsregelung

Die Ausführungsvorschriften über die örtliche Zuständigkeit für die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII wurden überarbeitet. Dabei geht es um Geflüchtete, die in Einrichtungen des LAF wohnen. Hier wird schrittweise die örtliche Zuständigkeit des Bezirks eingeführt, in dem diese Einrichtung liegt. Dies gilt dann auch für die Jobcenter, wenn bereits ein Statuswechsel erfolgt ist. Für alle anderen Geflüchteten, die nicht in Einrichtungen des LAF wohnen, bleibt die alte Zuständigkeit erhalten. Für unseren Bezirk ergibt sich daraus keine zusätzliche Belastung. Eine Entlastung wird sich vor allem für den Bezirk Mitte ergeben.

 

Schuleingangsuntersuchungen

Frau Dr. Wischnewski (Ges AL) berichtet, dass insgesamt ca. 2.600 Untersuchungen für das kommende Schuljahr 2019/2020 durchzuführen sind, von denen mit Stand vom 15.4.2019  bereits 2.269 Kinder untersucht wurden.

BV Kaas Elias fragt nach Masernfällen im Bezirk. Frau Dr. Wischnewski berichtet, dass es derzeit keine Fälle im Bezirk gibt.

 


 

 
 

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