Auszug - Verschiedenes
Herr N. beschwert sich, dass nicht er sondern die Vorsteherin als Initiator und Verfasser seines Antrages auf Abhalten einer Einwohnerversammlung genannt wurde. Außerdem bemängelt er, nicht über die Überweisung des Antrags in einen Ausschuss informiert worden zu sein.
Der Ausschuss stellt dazu folgendes fest: Die Benennung eines Bürgers als Einbringer eines Antrags ist nicht üblich und auch nicht im BezVG (Bezirksverwaltungsgesetz) vorgesehen. Eine entsprechende Nachricht hat der Petent vom BVV-Büro erhalten. Ebenso ist es nicht üblich, über die Überweisung in einen Ausschuss gesondert zu informieren. Über die endgültige Ablehnung durch die BVV wurde Herr N. in einem gesonderten Schreiben informiert.
Die Mitteilungen der Vorsteherin werden vom Ausschuss als ausreichend angesehen und die Beschwerde als erledigt erklärt.
Zur Eingabe Nr. 31 des Herrn Amen B. über Lehrermangel an der Peter-Ustinov-Abendschule liegt eine Mitteilung der Abteilung Jugend vor, dass für Lehrkräfte an den Schulen nicht das Schulamt Charlottenburg-Wilmersdorf zuständig ist sondern die Schulaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Dies wurde dem Petenten unter Angabe der Telefonnummern und Ansprechpartnerin schriftlich mitgeteilt.
Somit wurde die Eingabe gem. § 36 Abs. 3 c einstimmig als erledigt erklärt.
Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht – Frau Stückler schließt die Sitzung.
Bretschneider Judith Stückler Protokoll Vorsitzende |
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