Auszug - Anmeldung zum Investitionsprogramm 2019 - 2023  

 
 
28. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 12.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0959/5 Anmeldung zum Investitionsprogramm 2019 - 2023
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksbürgermeisterin 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nachdem bereits der Jugendhilfeausschuss die Drucksache einstimmig und ohne Änderungen angenommen hatte, stimmt auch der Haushaltsausschuss der Drucksache nach eingehender Beratung, in deren Verlauf auch die schriftlich vorgelegten Fragen der FDP-Fraktion beantwortet wurden (vgl. unten), einstimmig, bei zwei Enthaltungen, zu.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja: 12 Nein: 0 Enthaltung: 2

 

Die Dringlichkeit wird nicht festgestellt.

 

 

 

Fragen der FDP-Fraktion zum Investitionsplan 2019-2023

 

Allgemeine Fragen:

1. Warum ist aus dem Entwurf der Investitionsplanung 2019-2023 keine Priorisierung der Maßnahmen erkennbar, obwohl diese vorgenommen werden sollte? Wie und wann werden Priorisierungen durch das Bezirksamt stattfinden und wie werden diese der BVV kommuniziert?

 

Antwort:

Mit Blick auf die BSO-Maßnahmen war zunächst ein separater Teil B in der Anmeldung zum Investitionsprogramm enthalten, der ohne Priorisierung erstellt worden war. Mit der Übernahme der Maßnahmen in die konkrete Anmeldung und deren Ratenfestlegungen in den einzelnen Haushaltsjahren, über die sich die Anmeldung erstreckt, ist eine Priorisierung nunmehr erfolgt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Wie hoch waren die gesamten nicht abgerufenen Investitionsmittel vom Senat in 2018?

 

Antwort:

 

Insgesamt wurden im HHJ 2018 4.756.748,62 € bei investiven Baumaßnahmen der Hauptgruppe 7 verausgabt. Damit hat der Bezirk das vom Abgeordnetenhaus vorgegebene Mindest-Ist-Niveau von 75 % der pauschalen Zuweisung (4.675.500 € von 6.234.000 €) erreicht

 

Kapitel

Titel

Bezeichnung

Ansatz

Verfügb. Soll

Ist

Verfügbar

Anmerkung

3701

71309

Pavillons Grunewald-GS

0

369.500

369.500,00

0,00

NEUE Maßnahme

3701

71310

Pavillons E-v-Witzleben-GS

0

151.000

151.000,00

0,00

NEUE Maßnahme

3701

71311

Pavillons H-J-v-Moltke-GS

0

189.000

189.000,00

0,00

NEUE Maßnahme

3701

71402

Mensa E-v-Witzleben

500.000

500.000

456.892,05

43.107,95

abgeschlossen, keine RL !!!

3701

71404

HM-Wohnung Eichendorff-GS

356.000

0

0,00

0,00

Sperre PMA

3704

71401

Fenster/Fassade Goethe-Gym

860.000

1.160.000

1.013.189,36

146.810,64

RL !!!

3800

73841

Fahrbahn Platanenallee

800.000

0

0,00

0,00

nicht begonnen und umverteilt

3800

73846

Kreuzung Luisenplatz

500.000

295.500

33.793,60

261.706,40

RL !!!

3800

73847

Fahrbahn Detmolder Str.

400.000

0

0,00

0,00

Sperre PMA

3800

73854

Radwege Messedamm

300.000

0

0,00

0,00

nicht begonnen und umverteilt

3810

71602

Gartendenkmal Brixplatz

200.000

200.000

59.845,20

140.154,80

RL !!!

3810

71604

Grünanlage Lietzenseepark

250.000

250.000

227.647,16

22.352,84

RL !!!

3810

71684

Durchwegung Westkreuz

300.000

45.000

9.277,65

35.722,35

RL !!!

4011

71501

H.d.J. Zillestr.

0

550.000

515.521,70

34.478,30

NEUE Maßnahme; Rest RL !!!

4021

71501

Kita Jungfernheide

1.768.000

1.768.000

1.731.081,90

36.918,10

RL !!!

 

Summe

 

6.234.000

5.478.000

4.756.748,62

721.251,38

RL= Rücklage

 

 

 

 

 

 

678.143,43

in RL !!!

 

Zu einem „Nicht-Abruf“ von Mitteln ist es nicht gekommen, da die pauschale Zuweisung für Investitionen im Haushalt des Bezirks veranschlagt wird. Nicht verausgabte Mittel können maßnahmebezogen in eine Rücklage gebucht werden, um die Weiterführung der jeweiligen Maßnahme im folgenden Jahr sicherzustellen. Dies ist im Bezirk in Höhe von 678.143,43 € erfolgt. Die Maßnahme bei 3701-71402 wurde vollständig abgeschlossen, sodass die nichtverausgabten Mittel nicht der Rücklage zugeführt wurden.

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierungübersicht der Pauschalen Zuweisungen:

1. Für welche Kleingärten sind die Zuschüsse gedacht und mit welcher Rechtfertigung?

 

Antwort:

Die rechtliche Grundlage für diese parcellenbezogene Ausgleichszahlung ergibt sich aus dem Bundeskleingartengesetz, wobei im Vorhinein nicht gesagt werden kann, für welche Kleingärten dies in Betracht kommt.

 

Schoelerschlößchen

1. Hier werden 100.000 € veranschlagt. Für welche Maßnahmen sind diese vorgesehen und wie wurden diese kalkuliert - gibt es bereits KV, Gutachten etc.?

 

Antwort:

Es bestand bzw. besteht eine Gesamtfinanzierungssumme von 3,5 Mio. Euro, die in der ersten BA-Beschlussfassung (Vorlage Nr. 163 vom 08.01.2019) eine Anfangsrate mit 100 T€ in 2023 vorsah und eine Restfinanzierung mit 3,4 Mio. Euro ab 2024. Die Raten wurden in der Vorlage Nr. 171 entsprechend geändert und nunmehr ist eine Erst-Rate beginnend in 2020 mit 400 T€ vorgesehen bis 2023 und einer Restfinanzierung mit 1,9 Mio. Euro ab 2024. Der Bezirk strebt weiterhin an, Drittmittel für dieses Projekt zu generieren.

 

Kitas

1. Die neue Kita auf dem Dach des Flüchtlingsheims in der Quedlinburgerstr. 45 ist hier nicht

aufgeführt. Wie sollen diese Kosten in Zukunft getragen werden, da diese auch nicht im

Landeshaushalt stehen?

 

Antwort:

Die Errichtung der Kita erfolgt im Rahmen des kompletten MUF-Bauvorhabens und wird durch die WBM finanziert, so dass weder im Bezirks- noch im Landeshaushalt Mittel hierfür vorgesehen werden.

 

Tiefbau und Straßenverwaltung

1. Umbau des Kreuzungsbereiches Horstweg/Wundstraße zu einer Platzfläche: Wieso meldet

das Bezirksamt Investitionsmittel an, obwohl noch keine VzK zur DS.: 520/5 vorliegt?

 

Antwort:

Die Maßnahme 3800 73856 war bereits Bestandteil der Investitionsplanung 2017-2021 mit einer Erst-Rate in 2021 und einer Restfinanzierung ab 2022 und ist in der aktuellen I-Planung 2019-2023 entsprechend fortgeschrieben worden. Der Beschluss der BVV zur benannten Drucksache erfolgte nach bereits vorgenommener Aufnahme in die I-Planung.

 

Landschaftsplanung, Grün- und Freiflächen

1. Für die Gestaltung/Bau eines Parks auf der Westkreuzbrache sind in der Investitionsplanung keine Mittel vorgesehen. Aus welchen Mitteln soll die Anlage des Parks bezahlt werden?

 

Antwort:

Eine Finanzierung ist zum einen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe vorgesehen und zum anderen soll eine Aufnahme in die I-Planung erfolgen, wenn der Planungsstand entsprechend erreicht ist. Damit ist vor 2022 nicht zu rechnen, sodass über eine Aufnahme in die I-Planung 2021-2025 ins Auge gefasst werden könnte.

 

2. Die Durchwegung zwischen S-Bahnhof und „Park“ ist ebenfalls nicht mehr in den Plänen. Was ist mit den Mitteln passiert, können diese in Zukunft abgerufen werden?

 

Antwort:

Die Umsetzung der Maßnahme ist abhängig von der Planung der DB bzgl. der Streckensperrung und ebenfalls vor 2022 nicht zu erwarten. Die Mittel aus der bisherigen I-Maßnahme sind in die notwendige I-Maßnahme 4011 71501 (HdJ Zillestr.) mit 255.000 € geflossen.

 

3. Im Plan sind keine Ausgaben für die Sanierung der kleinen Kaskade im Lietzenseepark veranschlagt. Wie wird die bereits zugesagte Renovierung durchgeführt?

 

Antwort:

Die Finanzierung erfolgt aus der baulichen Unterhaltung.

 

4. Im Zeitraum von 2019 bis 2023 wird fast 1 Million für neue Fahrzeuge veranschlagt. Weshalb schließt der Bezirk aus, mit Fahrzeugen die älter als 12 Jahre sind weiter zu arbeiten? Weshalb wird immer von einem Kauf ausgegangen, weshalb least der Bezirk nicht Fahrzeuge? Sind hier Diesel vorgesehen? (DS-NR.: 567/5 „Sofortprogramm saubere Luft“)

 

Antwort:

Viele der im Bezirk eingesetzten Spezialfahrzeuge sind älter als 12 Jahre, so dass festgestellt werden kann, dass das BA die Nutzung älterer Fahrzeuge generell nicht ausschließt. Irgendwann sind jedoch Ersatzbeschaffungen erforderlich. Hinsichtlich der Frage „Kauf oder Leasing?“ ist es so, dass der Leasing-Markt bei Spezialfahrzeugen nicht so groß ist und sich der Kauf daher noch anbietet. Beim Kauf ist der Bezirk bemüht auf Dieselfahrzeuge zu verzichten, allerdings sind diese im entsprechenden Segment der Spezialfahrzeuge noch immer weit verbreitet und es mangelt an Alternativen. Bieten sich entsprechende Ausweichmöglichkeiten, wird deren Berücksichtigung im Sinne der o.g. DS-Nr. geprüft.

 

5. Wieso sind entgegen der Antwort des Bezirksamts auf die 16. mdl. Anfrage in der Drucksache 875/5 keine Investitionsmittel für eine Überdachung und Beleuchtung am U-Bahnhof Wilmersdorfer Straße eingestellt?

 

Antwort:

Im Rahmen der Prioritätensetzung des BA wurde anderen Projekten der Vorrang gegeben.

 

6. Wieso wurden für den Neubau des Preußenparks bereits im Jahr 2019 500.000€ Investitionsmittel eingeplant, obwohl noch kein Konzept für die Nutzung des Parks vorliegt?

 

Antwort:

Diese Maßnahme war bereits schon Bestandteil früherer I-Planungen, die aus finanziellen Gründen nicht zum Tragen kamen (Auflösung PMA), deren Umsetzung nach wie vor aber fachlich gesehen wurde, gerade aufgrund des hohen Nutzungsdrucks der Parkanlage.

 


 

Der Ausschuss für Haushalt, Personal,

Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie

und Gender Mainstreaming empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

 

Teil A:

"Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die vom Bezirksamt vorgelegten Anmeldungen des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf zum Investitionsprogramm 2019 - 2023 des Landes Berlin in der als Anlage beigefügten Fassung.

Die Bezirksverordnetenversammlung ermächtigt das Bezirksamt, Änderungen in den Anmeldungen, die durch Entscheidungen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin herbeigeführt werden, in die von der BVV beschlossenen Anmeldungen zum Investitionsprogramm 2019 – 2023 einzuarbeiten. Dies gilt auch für Änderungen, die aufgrund von offensichtlichen Fehlern - wie z. B. Schreib- oder Rechenfehler - bis zur Einreichung bei der Senatsverwaltung für Finanzen berichtigt werden können.

Der FB Finanzen wird außerdem dazu ermächtigt, die Finanzvolumina der pauschalen Zuweisung, die bis zum 28.2.2019 nicht mit konkreten Einzelmaßnahmen unterlegt sind, beim Sammeltitel 71901 im Kapitel 4500 zu veranschlagen. Ferner wird der FB Finanzen dazu ermächtigt, bis zur endgültigen Einreichung bei der Senatsverwaltung für Finanzen bis dato fehlende oder unvollständige Erläuterungen, Maßnahmenbezeichnungen und Dringlichkeitsreihungen zu ergänzen.“

 

Teil B:

„Die Bezirksverordnetenversammlung nimmt die in der Anlage „Zusätzlich notwendige Maßnahmen aus der PZ“ enthaltenen Maßnahmen, die jeweils mit einen Gesamtvolumen von bis zu 5,5 Mio. € aus der pauschalen Zuweisung zu finanzieren gewesen wären, jedoch nicht in der Anmeldung für das Investitionsprogramm 2019-2023 aufgenommen werden konnten, weil das entsprechende Zuweisungsvolumen nicht ausreichte, zur Kenntnis.

Sie stimmt ferner der Absicht des Bezirksamtes zu, diese Anlage der Senatsverwaltung für Finanzen im Rahmen der formalen Übersendung des Investitions-Programms 2019-2023 zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Insofern handelt es sich beim Teil B um eine ergänzende politische Beschlussfassung.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: einstimmig dagegen:          Enthaltung: 2

 
 

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