Auszug - Anmeldung zum Investitionsprogramm 2019 - 2023
Nachdem bereits der Jugendhilfeausschuss die Drucksache einstimmig und ohne Änderungen angenommen hatte, stimmt auch der Haushaltsausschuss der Drucksache nach eingehender Beratung, in deren Verlauf auch die schriftlich vorgelegten Fragen der FDP-Fraktion beantwortet wurden (vgl. unten), einstimmig, bei zwei Enthaltungen, zu.
Abstimmungsergebnis: Ja: 12 Nein: 0 Enthaltung: 2
Die Dringlichkeit wird nicht festgestellt.
Fragen der FDP-Fraktion zum Investitionsplan 2019-2023
Allgemeine Fragen: 1. Warum ist aus dem Entwurf der Investitionsplanung 2019-2023 keine Priorisierung der Maßnahmen erkennbar, obwohl diese vorgenommen werden sollte? Wie und wann werden Priorisierungen durch das Bezirksamt stattfinden und wie werden diese der BVV kommuniziert?
Antwort: Mit Blick auf die BSO-Maßnahmen war zunächst ein separater Teil B in der Anmeldung zum Investitionsprogramm enthalten, der ohne Priorisierung erstellt worden war. Mit der Übernahme der Maßnahmen in die konkrete Anmeldung und deren Ratenfestlegungen in den einzelnen Haushaltsjahren, über die sich die Anmeldung erstreckt, ist eine Priorisierung nunmehr erfolgt.
2. Wie hoch waren die gesamten nicht abgerufenen Investitionsmittel vom Senat in 2018?
Antwort:
Insgesamt wurden im HHJ 2018 4.756.748,62 € bei investiven Baumaßnahmen der Hauptgruppe 7 verausgabt. Damit hat der Bezirk das vom Abgeordnetenhaus vorgegebene Mindest-Ist-Niveau von 75 % der pauschalen Zuweisung (4.675.500 € von 6.234.000 €) erreicht
Zu einem „Nicht-Abruf“ von Mitteln ist es nicht gekommen, da die pauschale Zuweisung für Investitionen im Haushalt des Bezirks veranschlagt wird. Nicht verausgabte Mittel können maßnahmebezogen in eine Rücklage gebucht werden, um die Weiterführung der jeweiligen Maßnahme im folgenden Jahr sicherzustellen. Dies ist im Bezirk in Höhe von 678.143,43 € erfolgt. Die Maßnahme bei 3701-71402 wurde vollständig abgeschlossen, sodass die nichtverausgabten Mittel nicht der Rücklage zugeführt wurden.
Finanzierungübersicht der Pauschalen Zuweisungen: 1. Für welche Kleingärten sind die Zuschüsse gedacht und mit welcher Rechtfertigung?
Antwort: Die rechtliche Grundlage für diese parcellenbezogene Ausgleichszahlung ergibt sich aus dem Bundeskleingartengesetz, wobei im Vorhinein nicht gesagt werden kann, für welche Kleingärten dies in Betracht kommt.
Schoelerschlößchen 1. Hier werden 100.000 € veranschlagt. Für welche Maßnahmen sind diese vorgesehen und wie wurden diese kalkuliert - gibt es bereits KV, Gutachten etc.?
Antwort: Es bestand bzw. besteht eine Gesamtfinanzierungssumme von 3,5 Mio. Euro, die in der ersten BA-Beschlussfassung (Vorlage Nr. 163 vom 08.01.2019) eine Anfangsrate mit 100 T€ in 2023 vorsah und eine Restfinanzierung mit 3,4 Mio. Euro ab 2024. Die Raten wurden in der Vorlage Nr. 171 entsprechend geändert und nunmehr ist eine Erst-Rate beginnend in 2020 mit 400 T€ vorgesehen bis 2023 und einer Restfinanzierung mit 1,9 Mio. Euro ab 2024. Der Bezirk strebt weiterhin an, Drittmittel für dieses Projekt zu generieren.
Kitas 1. Die neue Kita auf dem Dach des Flüchtlingsheims in der Quedlinburgerstr. 45 ist hier nicht aufgeführt. Wie sollen diese Kosten in Zukunft getragen werden, da diese auch nicht im Landeshaushalt stehen?
Antwort: Die Errichtung der Kita erfolgt im Rahmen des kompletten MUF-Bauvorhabens und wird durch die WBM finanziert, so dass weder im Bezirks- noch im Landeshaushalt Mittel hierfür vorgesehen werden.
Tiefbau und Straßenverwaltung 1. Umbau des Kreuzungsbereiches Horstweg/Wundstraße zu einer Platzfläche: Wieso meldet das Bezirksamt Investitionsmittel an, obwohl noch keine VzK zur DS.: 520/5 vorliegt?
Antwort: Die Maßnahme 3800 73856 war bereits Bestandteil der Investitionsplanung 2017-2021 mit einer Erst-Rate in 2021 und einer Restfinanzierung ab 2022 und ist in der aktuellen I-Planung 2019-2023 entsprechend fortgeschrieben worden. Der Beschluss der BVV zur benannten Drucksache erfolgte nach bereits vorgenommener Aufnahme in die I-Planung.
Landschaftsplanung, Grün- und Freiflächen 1. Für die Gestaltung/Bau eines Parks auf der Westkreuzbrache sind in der Investitionsplanung keine Mittel vorgesehen. Aus welchen Mitteln soll die Anlage des Parks bezahlt werden?
Antwort: Eine Finanzierung ist zum einen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe vorgesehen und zum anderen soll eine Aufnahme in die I-Planung erfolgen, wenn der Planungsstand entsprechend erreicht ist. Damit ist vor 2022 nicht zu rechnen, sodass über eine Aufnahme in die I-Planung 2021-2025 ins Auge gefasst werden könnte.
2. Die Durchwegung zwischen S-Bahnhof und „Park“ ist ebenfalls nicht mehr in den Plänen. Was ist mit den Mitteln passiert, können diese in Zukunft abgerufen werden?
Antwort: Die Umsetzung der Maßnahme ist abhängig von der Planung der DB bzgl. der Streckensperrung und ebenfalls vor 2022 nicht zu erwarten. Die Mittel aus der bisherigen I-Maßnahme sind in die notwendige I-Maßnahme 4011 71501 (HdJ Zillestr.) mit 255.000 € geflossen.
3. Im Plan sind keine Ausgaben für die Sanierung der kleinen Kaskade im Lietzenseepark veranschlagt. Wie wird die bereits zugesagte Renovierung durchgeführt?
Antwort: Die Finanzierung erfolgt aus der baulichen Unterhaltung.
4. Im Zeitraum von 2019 bis 2023 wird fast 1 Million für neue Fahrzeuge veranschlagt. Weshalb schließt der Bezirk aus, mit Fahrzeugen die älter als 12 Jahre sind weiter zu arbeiten? Weshalb wird immer von einem Kauf ausgegangen, weshalb least der Bezirk nicht Fahrzeuge? Sind hier Diesel vorgesehen? (DS-NR.: 567/5 „Sofortprogramm saubere Luft“)
Antwort: Viele der im Bezirk eingesetzten Spezialfahrzeuge sind älter als 12 Jahre, so dass festgestellt werden kann, dass das BA die Nutzung älterer Fahrzeuge generell nicht ausschließt. Irgendwann sind jedoch Ersatzbeschaffungen erforderlich. Hinsichtlich der Frage „Kauf oder Leasing?“ ist es so, dass der Leasing-Markt bei Spezialfahrzeugen nicht so groß ist und sich der Kauf daher noch anbietet. Beim Kauf ist der Bezirk bemüht auf Dieselfahrzeuge zu verzichten, allerdings sind diese im entsprechenden Segment der Spezialfahrzeuge noch immer weit verbreitet und es mangelt an Alternativen. Bieten sich entsprechende Ausweichmöglichkeiten, wird deren Berücksichtigung im Sinne der o.g. DS-Nr. geprüft.
5. Wieso sind entgegen der Antwort des Bezirksamts auf die 16. mdl. Anfrage in der Drucksache 875/5 keine Investitionsmittel für eine Überdachung und Beleuchtung am U-Bahnhof Wilmersdorfer Straße eingestellt?
Antwort: Im Rahmen der Prioritätensetzung des BA wurde anderen Projekten der Vorrang gegeben.
6. Wieso wurden für den Neubau des Preußenparks bereits im Jahr 2019 500.000€ Investitionsmittel eingeplant, obwohl noch kein Konzept für die Nutzung des Parks vorliegt?
Antwort: Diese Maßnahme war bereits schon Bestandteil früherer I-Planungen, die aus finanziellen Gründen nicht zum Tragen kamen (Auflösung PMA), deren Umsetzung nach wie vor aber fachlich gesehen wurde, gerade aufgrund des hohen Nutzungsdrucks der Parkanlage.
Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Teil A: "Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die vom Bezirksamt vorgelegten Anmeldungen des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf zum Investitionsprogramm 2019 - 2023 des Landes Berlin in der als Anlage beigefügten Fassung. Die Bezirksverordnetenversammlung ermächtigt das Bezirksamt, Änderungen in den Anmeldungen, die durch Entscheidungen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin herbeigeführt werden, in die von der BVV beschlossenen Anmeldungen zum Investitionsprogramm 2019 – 2023 einzuarbeiten. Dies gilt auch für Änderungen, die aufgrund von offensichtlichen Fehlern - wie z. B. Schreib- oder Rechenfehler - bis zur Einreichung bei der Senatsverwaltung für Finanzen berichtigt werden können. Der FB Finanzen wird außerdem dazu ermächtigt, die Finanzvolumina der pauschalen Zuweisung, die bis zum 28.2.2019 nicht mit konkreten Einzelmaßnahmen unterlegt sind, beim Sammeltitel 71901 im Kapitel 4500 zu veranschlagen. Ferner wird der FB Finanzen dazu ermächtigt, bis zur endgültigen Einreichung bei der Senatsverwaltung für Finanzen bis dato fehlende oder unvollständige Erläuterungen, Maßnahmenbezeichnungen und Dringlichkeitsreihungen zu ergänzen.“
Teil B: „Die Bezirksverordnetenversammlung nimmt die in der Anlage „Zusätzlich notwendige Maßnahmen aus der PZ“ enthaltenen Maßnahmen, die jeweils mit einen Gesamtvolumen von bis zu 5,5 Mio. € aus der pauschalen Zuweisung zu finanzieren gewesen wären, jedoch nicht in der Anmeldung für das Investitionsprogramm 2019-2023 aufgenommen werden konnten, weil das entsprechende Zuweisungsvolumen nicht ausreichte, zur Kenntnis. Sie stimmt ferner der Absicht des Bezirksamtes zu, diese Anlage der Senatsverwaltung für Finanzen im Rahmen der formalen Übersendung des Investitions-Programms 2019-2023 zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Insofern handelt es sich beim Teil B um eine ergänzende politische Beschlussfassung.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: 2 |
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