Auszug - Eingabe Nr. 26 der Frau Lyudmila B. Betr. Betriebskostenguthaben BE: BzStR Herz (i. V. für BzStR Engelmann)  

 
 
18. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 06.12.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:23 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Beschluss


Die Petentin ist anwesend.

 

Die Petentin beschwert sich über die Anrechnung ihres Betriebskostenguthabens auf die Grundsicherungsleistung.

Herr Herz erläutert, dass die Petentin regelmäßig Guthaben aus Betriebs- und Heizkostenabrechnungen erhält. Rückzahlungen und Guthaben mindern nach Betriebs- und/oder Heizkostenabrechnungen die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden tatsächlichen Aufwendungen der Unterkunft. Dementsprechend wurden die Guthaben bei den tatsächlichen Kosten für die Unterkunft und Heizung bedarfsmindernd berücksichtigt. Eine Anrechnung auf die Rente erfolgte nicht.

 

Frau Kaleck spricht an, dass es das Angebot gab, die Summe in monatlichen Raten abzuzahlen, dies jedoch nicht gemacht wurde.

Eine Summe in der Höhe ist für eine Grundsicherungsempfängerin zu hoch und unverhältnismäßig.

 

Die Petentin kann nicht nachvollziehen, warum sie die Einnahmen zurückzahlen muss.

Herr Herz erklärt, dass die Grundsicherung ein sogenannter Zuschuss ist und das nichts mit der Rente zu tun hat. Es erfolgte lediglich eine Zuvielzahlung.

Dies ist keine Kürzung der Rente sondern eine Kürzung des Grundsicherungsanspruches.

 

Herr Herz macht das Angebot, dass er sich mit der Sachbearbeiterin in Verbindung setzt, sodass sie der Petentin genau erläutern kann, wie sich der Anspruch zusammen setzt.

Die Petentin nimmt das Angebot an, bittet aber darum, dass dies in Briefform gemacht wird.

 

Die Eingabe wird gem. § 36 Abs. 3 c GO-BVV als erledigt erklärt.

 
 

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