Auszug - Eingabe Nr. 21 der Frau Ursula B. betr. Lärmbelastung durch Stromgenerator BE: Herr BzStR Schruoffeneger  

 
 
14. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 07.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Beschluss


Die Petentin ist anwewsend.

 

Herr BzStR Schruoffeneger erklärt, dass es sich beim Stromgenerator um eine immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsberüftige Anlage handelt. Dies bedeutet, dass solche Generatoren ohne vorherige Genehmigung in Betrieb genommen werden dürfen. Auch eine Anzeigepflicht für die Inbetriebnahme besteht nicht. Der Aufstellungsort und die Wohnungen der betroffenen Anwohner befinden sich planungsrechtlich in einem Mischgebiert. Hier gibt es für die Tageszeit von 6.00 bis 22.00 Uhr keine den Betrieb einschränkende Regelungen. (32. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz).

 

Der Betreiber wurde wegen einer Beschwerde einer weiteren Anwohnerin über diesen Vorfall bereits durch das Umwelt- und Naturschutzamt schriftlich auf die Einhaltung seiner immissionsschutzrechtlichen Betreiberpflichten hingewiesen.

 

Herr BzStR Schruoffeneger bittet die Petentin, künftig die Polizei wegen akuter Ruhestörung anzurufen, da dann der Polizeieinsatz dokumentiert wird, was bei einer „normalen“ Anzeige nicht passiert.

Der Betreiber, so Herr BzStR Schruoffeneger, wurde bereits angeschrieben. Eine Antwort liegt noch nicht vor.

 

Herr Sell empfiehlt dem Bezirksamt, mit dem Betreiber ein persönlichen Gespräch zu suchen und die Problematik der Anwohner schildern.

 

Frau Stückler schlägt vor, das Bezirksamt zu beauftragen, Kontakt mit dem Betreiber aufzunehmen und das Ergebnis dem Ausschuss mitzuteilen.

 

Die Eingabe wird gem. § 36 Abs. 3 c GO-BVV als erledigt erklärt. Dem wird zugestimmt.

 
 

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