Auszug - Information aus der gemeinsamen Einrichtung Job-Center (Bericht eines Mitglieds der Geschäftsleitung)   

 
 
12. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 15.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzStR Engelmann berichtet von der Trägerversammlung des JC am 07.03.2018.

Das Verwaltungskostenbudget konnte nach der Finanzierungszusage der Senatsfinanzverwaltung ohne Einsparvorgaben beschlossen werden.

Daneben wurde der Beschluss zum Stellenplan gefasst. Er umfasst seitens der Agentur insgesamt 436 Stellen und seitens des Bezirks 83 Stellen, also insgesamt 519 Stellen. Dies entspricht einer leichten Reduzierung der Stellen der Agentur, insbesondere von befristeten Stellen. Insgesamt wird es schwieriger, frei werdende Stellen zu besetzen.

Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm wurde um Aussagen zum zweiten Arbeitsmarkt und die Förderprogramme des Landes ergänzt in der endgültigen Fassung vorgestellt. Es bietet eine gute Analyse des wirtschaftlichen Umfeldes, der Kundenstruktur und der daraus abgeleiteten Handlungsfelder.

In 2017 hat das Jobcenter mit einer sehr guten Zielerreichung abgeschlossen. Der Start in 2018 ist nach allen bisherigen Werten ebenfalls gut geglückt.

 

Die Clearingstelle im Jobcenter hatte ihren ersten Jahrestag. Die beiden Sozialarbeiterinnen des Bezirks haben in 940 Gesprächen bereits 726 Klienten und Klientinnen beraten - bei steigender Nachfrage. Es geht um ein schnelles Gesprächsangebot in schwierigen Lebenslagen und um eine vereinfachte Weiterleitung in das bezirkliche Hilfesystem wie z.B. die Sozialdienste des Sozial-, Gesundheits- und Jugendamts, aber auch zur Schuldner- oder Suchtberatung.

Das Projekt wird von allen Beteiligten sehr gelobt. Die Finanzierungszusage der Senatsfinanzverwaltung wurde um ein Jahr bis zum 31.12.2019 verlängert.

 

Frau Dr. Brendel stellt das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm vor.

Zunächst weist sie darauf hin, dass sich die Planungen wegen der vorläufigen Haushaltsführung noch ändern können. Bisher wird mit knapp 16 Mio. € Eingliederungsmitteln kalkuliert. Die Personalausstattung wird von ihr vor dem Hintergrund zurückgehender Zahlen von Bedarfsgemeinschaften als auskömmlich angesehen. Im letzten Jahr ist es gelungen 99,9% des Eingliederungstitels in Höhe von ca. 18 Mio. € auszugeben. Die Schwerpunkte der Arbeit bleiben im Wesentlichen gleich, die Rahmenbedingungen lassen eine starke Orientierung am ersten Arbeitsmarkt weiter zu, die Wirtschaft ist in allen Branchen aufnahmefähig. Beim Kundenpotential sind zurückgehende Zahlen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von derzeit ca. 28.000 auf ca. 24.600 prognostiziert. Angestrebt wird eine Integrationsquote von 26%, womit das JC Berlinweit im oberen Bereich läge. Der Start in 2018 hat sich mit 1.200 Integrationen bereits vielversprechend dargestellt. Insgesamt sind die Integrationen nachhaltig, d.h. jeder/jede Zweite bleibt in langfristiger Beschäftigung und jede zweite Integration ist bedarfsdeckend.

Ein herausforderndes Ziel ist der Abbau der Anzahl von Langzeitbeziehern und insbesondere die Integration der 3.000 betreuten Jugendlichen. Hiervon sind 2.000 in Schule und Ausbildung. Die Integrationsarbeit beginnt mit verschiedensten Aktionen der Information zu Ausbildung und Studium bereits in der 8. und 9. Klasse. Hier wirken sich die Effekte von 1 ½ Jahren Jugendberufsagentur aus. Eine weitere Zielgruppe sind die Geflüchteten, bei denen weiter die Deutschförderung im Fokus steht. Die Sprachkenntnisse haben sich gegenüber dem Vorjahr von 79% mit Sprachdefiziten auf 63% gebessert.             
Ein neuer Schwerpunkt ist die Gruppe der Alleinerziehenden, insbesondere alleinerziehende ohne Berufsausbildung, von denen derzeit 200 zu Gesprächen eingeladen werden. Im direkten Kontakt sollen Fragen der Motivation und Einschätzung der Fähigkeiten und Klärung von Kinderbetreuung oder Pflege besprochen werden.

Die Verteilung der Arbeitsmarktinstrumente ist weitgehend unverändert geblieben mit Schwerpunkten auf Qualifizierung und berufliche Eingliederung. Die Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes mit AGH und FAV sind mit dem Bezirk abgestimmt.

BV Taschenberger fragt zu neuen Gedanken zum zweiten Arbeitsmarkt, BV Schmidt fragt nach, inwieweit die offenen Stellen im Gesundheitswesen zu einem Fokus der Vermittlung in Richtung Pflege führen und ob es Ansätze gibt, den Pflegebereich für Männer verstärkt attraktiv zu machen.

Frau Dr. Brendel führt aus, dass es häufig um die Aktivierung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen geht. Soweit der Bereich Schwerbehinderung betroffen ist, wurde der Reha-Bereich in 2018 mit einem eigenen Team neu aufgestellt, zudem wurde mit Reha Pro ein neues Förderprogramm für die Kundengruppe aufgelegt und spezifische Maßnahmen entwickelt, u.a. eine AGH Arbeit und Sucht. Für schwerbehinderte Jugendliche steht ein Jugendcoaching z.B. für die Vermittlung in Ausbildung und Einzelmaßnahmen hin zum Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Insgesamt stehen Langzeitbezieher im Fokus der Arbeit. Die Kundengruppe wird genau analysiert. Viele haben gesundheitliche Einschränkungen oder gehören zur Gruppe der über 50jährigen. Sucht und Verschuldung sind ebenfalls ein Thema. Für einen besseren Austausch über diese Gruppe wurde das Fallmanagement mit dem Vermittlungsbereich verzahnt.

Das Thema Bedarf im Bereich Pflege wird seitens des Jobcenters nicht als besonderer Schwerpunkt betrachtet, da es in vielen Branchen ein Personalproblem gibt, Bereiche sind z.B. Erzieher, Justiz, Hotel- und Gaststätten. Für die Vermittlung in Arbeit wird die volle Breite des Angebots genutzt. Für das JC ist es zudem schwierig, gegen Geschlechterklischees in den Berufswünschen zu arbeiten. Eine Eingliederung in diese Bedarfsberufe kann oft nur mit einer schrittweisen Aktivierung geschehen, d.h. von Helfertätigkeiten ausgehend über spätere Qualifizierungen. Arbeitgeber sind auch selbst gefordert, sich um die Arbeitskräfte zu bemühen z.B. über Jobmessen (Shop a Job) und Teilnahme an verschiedensten Aktionen in diesem Bereich. BzStR Engelmann verweist darauf, dass es auch an den Arbeitgebern liegt, sich als attraktiv darzustellen und führt als Beispiel die Bäckerei Czern an, die wegen guter Angebote für die Auszubildenden und Vernetzungen in die Schulen als attraktiver Ausbildungsbetrieb ausgezeichnet wurde.

Auf Nachfrage bestätigt Frau Dr. Brendel, dass sich die Arbeitgeber jederzeit an den Arbeitgeberservice wenden können.

 

Frau Boas erkundigt sich, warum nur die zweite Integration bedarfsdeckend ist.

Frau Dr. Brendel verweist darauf, dass das Ziel eine bedarfsdeckende Integration ist, allerdings gibt es vielfältige Gründe, warum diese nicht erreicht wird. Beispiele hierfür sind im familiären Umfeld, Teilzeittätigkeit oder nicht tragfähige selbständige Tätigkeit zu finden. Zu der Nachfrage zu dem Verhältnis von Vollzeit- und Teilzeittätigkeit kann sie keine Aussage treffen.

 


 

 
 

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