Auszug - Leihlastenräder für Charlottenburg-Wilmersdorf
BV Wapler begründet den Antrag.
BV Tschörtner sieht den Antrag kritisch, die Zustimmung findet nur der 1. Absatz.
BV Mattern fragt, ob der Antrag auch die für die Leihfahrräder benötigten Ladestationen berücksichtigt.
BV Wapler merkt an, dass für die Ladestationen ein bestimmter Anteil an öffentlichem Straßenraum zur Verfügung gestellt werden soll.
BV Sempf merkt an, dass es bereits Projekte gibt.
BzStR Herz berichtet, dass es zu viele Anbieter gibt, die die Leihfahrräder ohne feste Station zur Verfügung stellen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Möglichkeiten zum Einsatz von (E-) Lastenfahrrädern in der eigenen Flotte zu prüfen. Sollten geeignete Einsatzmöglichkeiten gefunden werden, soll das Bezirksamt (E-) Lastenfahrräder probeweise im eigenen Fuhrpark zum Einsatz bringen.
Des Weiteren stellt das Bezirksamt interessierten Vermieter*innen von (E-) Lastenfahrrädern Flächen im bezirklichen Straßenraum für die Aufstellung von Leihstationen zur Verfügung. Die Umsetzung sollte in Analogie zu den Regelungen des Gesetzes zur Bevorzugung des Carsharing erfolgen.
Der BVV bis zum 31.03.2018 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den Anbietern von Leihfahrrädern dafür einzusetzen, dass diese auch (E-)Lastenräder zum Verleih anbieten. Der BVV ist bis zum 31. Oktober 2017 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür:8dagegen: 1 Enthaltung:5 |
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