Auszug - Der WOGA-Komplex aus Sicht des Landesdenkmalamtes, Referent Dr. Matthias Dunger
Herr Dr. Dunger vom Landesdenkmalamt stellt den WOGA-Komplex und den bisherigen Verlauf des Verfahrens aus Sicht seiner Behörde dar. Er macht deutlich, dass das Landesdenkmalamt einer Bebauung nicht entgegenstehe, sofern Planungsrecht bestehe und die geplante Bebauung den Charakter der bestehenden nicht wesentlich beeinträchtige. Dieser Begriff sei weit auslegbar.
Auch wenn der Landesdenkmalrat und das Baukollegium in ihren Expertisen Einwände gegen den ausgewählten Entwurf erhoben haben, sei die Beeinträchtigung des Denkmals aus Sicht des Landesdenkmalamtes nicht so gravierend, dass eine Versagung aus denkmalrechtlicher Sicht gerechtfertigt sei, zumal der Entwurf den Auslobungskriterien entsprochen habe. Zudem wäre die Beeinträchtigung durch die anderen Entwürfe deutlich stärker ausgefallen. Kritikwürdig war aus seiner Sicht jedoch die Zusammensetzung der Jury.
Wiederholt weißt Herr Dr. Dunger darauf hin, dass dem Landesdenkmalamt bisher kein Bauantrag zur Stellungnahme vorliege.
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