Auszug - Umgang mit dem geplanten Denkmal auf dem Breitscheidplatz bei Veranstaltungen
BV Schulte fragt nach, wie der Gedenkort während der Durchführung von Veranstaltungen einzusehen ist bzw. während des Weihnachtsmarkts zugestellt ist. Er empfiehlt einen Antrag zu stellen, der zum Inhalt hat, dass bei Genehemigung von Veranstaltungen auf dem Breitscheidplatz darauf geachtet wird, dass das Denkmal zur Erinnerung an die Opfer des Terroranschlags vom 19.12.16 erkennbar und einsehbar bleibt. Frau Schmitt-Schmelz teilt mit, dass das Bezirksamt hier sehr sensibel handelt und, dass sie der festen Überzeugung ist, dass Herr BzStR Herz, zuständig für die Genehmigungen, nur Genehmigungen aussprechen wird, die die Forderung berücksichtigt. BV Hartmann macht deutlich, dass er einen Antrag dennoch beschließen möchte und diesen für alle Veranstaltungen formulieren möchte.
Es folgt eine Diskussion an der sich maßgeblich BzStR Schmitt-Schmelz, BV Hartmann, BV Fest, BV Boas, der Vorsitzenden, BD Fischer und BV Wagner beteiligen.
Der Ausschuss für Weiterbildung und Kultur empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, das bei der Genehmigung von Veranstaltungen auf dem Breitscheidplatz darauf geachtet wird, dass das Denkmal zur Erinnerung an die Opfer des Terroranschlags vom 19.12.16 erkennbar und einsehbar bleibt.
Der BVV ist bis zum 30.11.2017 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür:einstimmigdagegen: Enthaltung: |
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