Auszug - Familien helfen mit gemeinsamen Fallkonferenzen von Jugend- und Sozialamt
BzStR Engelmann sieht die Einführung eines neuen Regelverfahrens wegen des Zeitverlustes im Entscheidungsprozess als problematisch und verweist darauf, dass in betroffenen Einzelfällen auch ohne ein derartiges obligatorisches Verfahren abteilungsübergreifende Fallgespräche stattfinden. BV Prütz und Schulte erläutern, dass es nicht um obligatorische Konferenzen in jedem Fall geht, sondern um die Entwicklung von Regelkriterien für die Beteiligung anderer Stellen. Diese sollen eine Sensibilisierung schaffen und Einzelentscheidungen in Fällen mit mehreren betroffenen Stellen vermeiden. BV Taschenberger regt die Darstellung vorhandener Verfahren mit Fallkonferenzen an. BD Schmidt sieht Fallkonferenzen generell als erfolgreiches Verfahren, das obligatorisch angeboten werden sollte. BV Sell stellt die Frage nach der datenschutzrechtlichen Problematik.
BV Sell beantragt, den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt anzusehen, da die Beteiligung anderer Stellen tatsächlich erfolgt.
BV Schulte schlägt vor, den Antrag durch Einfügung umzuformulieren, um die Diskussion zu berücksichtigen:
„Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein Verfahren zu entwickeln, so dass bei gemeinsam festgelegten Kriterien und unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen Familien, die sowohl Leistungen (…) beziehen in sogenannten Fallkonferenzen geholfen werden kann.“
Der Vorsitzende stellt den Erledigungsantrag zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis hierfür: Dafür 4 Dagegen: 10
Der Vorsitzende stellt zur Abstimmung, den ergänzten Antrag in den Jugendhilfeausschuss zu überweisen.
Abstimmungsergebnis: Dafür 9Dagegen: 5
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein Verfahren zu entwickeln, so dass bei gemeinsam festgelegten Kriterien und unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen Familien, die sowohl Leistungen aus dem Jugendamt (gemäß SGB VII) als auch aus dem Sozialamt (gemäß SGB II, SGB XII, AsylbLG) beziehen, in sogenannten Fallkonferenzen geholfen werden kann.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein Verfahren zu entwickeln, wie Familien, die sowohl Leistungen aus dem Jugendamt (gemäß SGB VII) als auch aus dem Sozialamt (gemäß SGB II, SGB XII, AsylbLG) beziehen, in sogenannten Fallkonferenzen geholfen werden kann.
Der BVV ist bis zum 31.07.2017 zu berichten.
Begründung: In Fallkonferenzen könnte Familien, so sie einwilligen, ein auf alle Familienmitglieder abgestimmtes Beratungs- bzw. Leistungsangebot gemacht werden. Für die Kundinnen und Kunden würde dies bedeuten, weniger Ämter anlaufen zu müssen. Gleichzeitig können in der Zusammenarbeit der Fachabteilungen abteilungsübergreifende Synergien entstehen und bzw. genutzt werden.
Abstimmungsergebnis:
dafür:mehrheitlichdagegen: Enthaltung: |
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