Auszug - Einen Denkmalbeirat zeitnah einberufen  

 
 
7. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 19.04.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:06 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0260/5 Einen Denkmalbeirat zeitnah einberufen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Stadtentwicklung 
   
Drucksache-Art:BeschlussvorschlagBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nachdem Frau Dr. Timper die Historie des bezirklichen Denkmalbeirates sowie die dazu formulierte Beschlussempfehlung vorstellte, wird der Antrag einstimmig angenommen und ihm die Dringlichkeit zuerkannt. Die dem Denkmalbeirat künftig angehörenden Expertinnen und Experten sollen in der übernächsten Sitzung vom Ausschuss gewählt werden.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:

Die Vorsteherin / der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung beruft einen Denkmalbeirat ein zur Unterstützung von BVV und Bezirksamt bei Angelegenheiten, die Bau- oder Gartendenkmäler des Bezirks betreffen.

Der Denkmalbeirat setzt sich aus je einer/einem Vertreter*in der Fraktionen der BVV (ohne Stimmrecht) zusammen sowie einer Expert*innen-Gruppe für Denkmalschutz, bestehend aus bis zu 6 Expert*innen. Jede Fraktion kann Expert*innen vorschlagen, die vom Ausschusses für Stadtentwicklung in den Denkmalbeirat gewählt werden. Zu den Sitzungen des Denkmalbeirats ist das zuständige Mitglied des Bezirksamts und ein/e Mitarbeiter*in der Unteren Denkmalschutzbehörde (UD) einzuladen.

Die Treffen finden nach Bedarf auf Wunsch eines Mitglieds des Denkmalbeirats statt, mindestens halbjährlich, auf denen das BA über die Situation im Bezirk berichtet.

Der Denkmalbeirat kann zu bevorstehenden Bauvorhaben im Bezirk hinsichtlich
- der Durchsetzung des Schutzes bei Abriss oder Umbau

- denkmalgeschützter Gebäude und Gartenanlagen

- der Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude

- der Beantragung des Denkmalschutzes bei Abriss- oder Umbauvorhaben

Stellungnahmen abgeben.

Der Denkmalbeirat soll eine Abwägung von Denkmalschutz und ökonomischen Interessen vornehmen, für die öffentliche Diskussion Argumente zusammentragen und Empfehlungen aussprechen.

Der Denkmalbeirat ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung zuzuordnen und wird in jeder Wahlperiode neu einberufen.

Der BVV ist bis zum 31.05.2017 zu berichten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:einstimmigdagegen:         Enthaltung:

 
 

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