Auszug - Lärmbeeinträchtigung durch die Sportplätze in der Forckenbeckstraße im Vorfeld abklären
Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften empfiehlt dem Ausschuss für Stadtentwicklung, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, von dem Bauherren des Neubauprojekts an der Forckenbeckstraße (Groth Gruppe) ein Lärmgutachten anzufordern, damit im Vorfeld geklärt werden kann, welche Lärmschutzmaßnahmen für die neuen Wohnungen auf dem Gelände der ehemaligen Kleingartenkolonie Oeyenhausen im weiteren Planungsverlauf mitzudenken sind.
Der BVV ist bis zum 30.04.2017 zu berichten.
Begründung: Dort wo die neuen Wohnungen, zum Teil hochwertige, gebaut werden sollen, befindet sich in unmittelbarer Nähe ein sehr großer Sportplatz mit angrenzenden Tennisfeldern. Dieser Sportplatzbereich wird sehr stark benutzt. Um eine spätere Einschränkung der Nutzungszeiten auf den Sportplätzen zu vermeiden, ist hier ein Lärmgutachten zu erstellen, damit im Vorfeld Maßnahmen ergriffen werden können, um hier dann Abhilfe zu schaffen.
BV Wagner begründet den Antrag mit der geltenden Rechtslage. Bezirksstadtrat Schruoffeneger berichtet zu den von der Verwaltung initiierten Maßnahmen. Ein Gutachten liegt vor und wird von der Verwaltung geprüft.
Dem Vorschlag, den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt zu betrachten, wird einhellig zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
dafür:einstimmigdagegen: Enthaltung: |
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