Auszug - Flächen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf die vom Bürgerbegehren Grünflächen betroffen sind
Mit der Antragsintention zwar mitgehen könne Herr Tillinger, der zweite Antragsabsatz sei aber wegen datenschutzrechtlicher Fragen problematisch, auch das Ermitteln möglicher Entschädigungsansprüche im Vorfeld sei nicht zielführend. Herr Latour, Leiter des Stadtentwicklungsamtes, weist auf die auch im Internet nachvollziehbare Darstellung der öffentlichen Grünflächen hin. Auch zu den öffentlichen Kleingärten gebe es Übersichten, die den jeweiligen Schutzstatus auswiesen. Auf diesen und auf die Kleingärten auf nichtöffentlichen Flächen sollte daher der Betrachtungsschwerpunkt liegen. Dazu liefen bereits die Arbeiten zum Kleingartenentwicklungsplan auf der Landesebene, dagegen sei die Analyse von rund 200 Bebauungsplänen im Bezirk nicht leistbar. Dies sei jedoch aus Sicht von Herrn Gusy der erste Schritt, um die Auswirkungen des Bürgerbegehrens zum Erhalt der Grünflächen im Bezirk zu diskutieren. Herr Schruoffeneger schlägt die Antragsergänzung um konkrete Planungsabsichten und die Streichung des zweiten Absatzes für sinnvoll. Das könne akzeptiert werden, so Herr Brzezinski, objektive Kriterien sollten aber nachvollziehbar dargestellt werden. Nach dem akzeptiertem Beitritt der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD wird der Antrag in geänderter Form einstimmig angenommen und ihm die Dringlichkeit zuerkannt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Liste der Flächen im Bezirk Charlottenburg – Wilmersdorf zu erstellen, die vom Bürgerbegehren Grünflächen betroffen sind oder betroffen sein könnten, und darzustellen, wo es konkrete Planungsabsichten gibt. Der BVV ist bis zum 30.06.2017 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Liste der Flächen im Bezirk Charlottenburg – Wilmersdorf zu erstellen, die vom Bürgerbegehren Grünflächen betroffen sind oder betroffen sein könnten. In der Liste soll dargestellt werden, für welche Bebauung diese Flächen vorgesehen sind / vorgehalten werden, in wessen Eigentum sie sich befinden, ob es bereits rechtlich verbindliche Zusagen für eine Bebauung gibt, ob Entschädigungsansprüche durch die Sicherung der Grünfläche entstehen und wenn ja in welcher Höhe und welche Schritte notwendig sind, um die Grünfläche zu sichern. Der BVV ist bis zum 31.01.2017 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür:einstimmigdagegen: Enthaltung:1 |
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