Auszug - Umsetzung/Stand der Maßnahmeplanung zur nachhaltigen Sicherung der Aufgabenerfüllung der Berliner Jugendämter  

 
 
75. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 07.04.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau von Pirani informiert darüber, dass die Maßnahmenplanung, an der sowohl die Jugendämter als auch die Senatsjugendverwaltung beteiligt waren, erstmals im März 2015 vorgelegt wurde. Hier wurden prioritär die am meisten notleidenden Bereiche, der RSD, die Kitagutschein- und Elterngeldstelle in Augenschein genommen. Im Ergebnis ist hier Berlinweit eine Unterausstattung von rund 160 Stellen festgestellt worden sowie die Notwendigkeit insbesondere das Berufsfeld des RSD attraktiver zu gestalten. Weiterhin sollen Mitarbeiter*innen, die neue Arbeitskräfte einarbeiten entlastet werden. Darüber hinaus wird die Änderung der Eingruppierung von RSD-Mitarbeiter*innen nach E 10 angestrebt. Ein Argument hierfür ist die hohe psychische Belastung, welcher diese tagtäglich ausgesetzt sind. Gemeinsam mit der Senatsjugendverwaltung wurde mit der Senatsfinanzverwaltung hierüber bisher allerdings bislang erfolglos verhandelt. Die Senatsverwaltung für Finanzen verweist auf Bundesarbeitsgerichtsentscheidungen aus den Jahren 1987 und 1995. Auch neuere Rechtsprechung bezieht sich immer wieder auf diese Entscheidungen. Jetzt sind die Gewerkschaften gefordert, sich um die Problematik zu kümmern.

 

Im Rahmen „Wachsende Stadt“ wurden 78 Stellen bewilligt. Für diese Personalbemessung wurde die Fallzahlobergrenze aus der Maßnahmenplanung dabei nicht berücksichtigt.

 

Stellenbesetzungsverfahren im RSD gestalten sich inzwischen wegen mangelnder Bewerbungslage schwierig, insbesondere für zeitlich befristete Stellen. Die AG „Wachsende Stadt“, also 4 Bezirksbürgermeister*innen und Senatsverwaltung für Finanzen beraten derzeit über weitere Stellen. Im Gespräch sind 94 weitere Stellen für die Jugendämter, davon 24 zusätzlich für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Dies wäre zwar erfreulich, die Stellenunterausstattung jedoch damit nicht behoben.

 

Herr Sell fragt zum Bereich des RSD an, wie hoch der Krankenstand ist und wie viele Überlastungsanzeigen es gibt? Frau von Pirani teilt mit, dass die Quote der Krankmeldungen nicht höher als in anderen Bezirken ist. Es gibt zahlreiche Überlastungsanzeigen, die teilweise auch regionenweise gefertigt wurden. Frau König weist darauf hin, dass es sich beim RSD um einen publikumsintensiven Bereich handelt, in dem die Mitarbeiter*innen naturgemäß öfter erkranken. Darüber hinaus kommt es durch Fluktuation und Altersstruktur zu dauerhaften Belastungen. Die Aufforderung zur Überlastungsanzeige ist wegen der rechtlichen Haftbarkeit erforderlich. Frau von Pirani ergänzt, dass die Antworten darauf meist nicht befriedigend sind und keine Abhilfe geschaffen werden kann.

 

Frau Röder fragt an, wie freie Stellen besetzt werden. Frau König teilt mit, dass die Hürden für ein Stellenbesetzungsverfahren hoch sind. Darüber hinaus gibt es keine attraktive Bezahlung. Frau von Pirani informiert darüber, dass Anfang März 2016 13 % der Stellen im RSD nicht besetzt waren und sich der Stellenbestand durch Zu- und Abgänge täglich ändert. Außer in Neukölln und Tempelhof-Schöneberg sieht es in anderen Bezirken ähnlich aus. Frau König ergänzt, dass die Dauer des Stellenbesetzungsverfahrens von 7 ½ Monaten schon die günstigste Variante im Bezirk ist.

 

Herr Sell verweist auf das neu eingeführte Personalmanagement, welches das Stellenbesetzungsverfahren beschleunigen soll. Frau König teilt hierzu mit, dass vorübergehend erkrankte Mitarbeiter*innen nicht ersetzt werden können und nur freie und unbefristete Stellen eine Chance auf Besetzung haben. Das Team hat kaum Möglichkeiten, die Mehrarbeit aufzufangen. Dem Vorschlag von Frau von Pirani Doppelbesetzungen im kleinen Umfang zuzulassen, ist der Personalservice nicht gefolgt. Diese Möglichkeit wurde vor Jahren wegen zu wenig Fluktuation im Personalbestand abgeschafft.

 

Herr Sell fragt an, wie viel Fälle ein/e Mitarbeiter*in betreut. Er verweist auf Gewerkschaftsforderungen von 28 Fällen pro Mitarbeiter*in.  Frau von Pirani erläutert hierzu, dass die Sollzahl der Maßnahmenplanung 65 Fälle beträgt und hierüber Berlinweite Einigung erzielt wurde. Derzeit kommen durch unbesetzte Stellen jedoch 75 Fälle auf eine/n Mitarbeiter*in. Im RSD ist die derzeitige Situation kritisch, da eine gute Beratung hilfesuchender Familien sowie eine enge Begleitung von Hilfen nicht mehr im vollen Umfang möglich ist.

 

Herr Sell fragt an, ob es Schließzeiten wie in Mitte geben wird und was der JHA tun kann. Frau von Pirani teilt mit, dass der derzeit zuständige Bezirksstadtrat Herr Engelmann Schließzeiten ggf. mitträgt und es bereits im vergangenen Jahr eine kurze Schließzeit gab. Unterstützung durch den JHA wäre dahingehend wünschenswert das Ziel zu erreichen, die Maßnahmenplanung umzusetzen, insbesondere eine andere Entgeltstruktur zu schaffen. Hamburg hat gezeigt, dass es möglich ist, wenn sich die Politik dafür einsetzt, die Arbeit der Mitarbeiter*innen entsprechend zu vergüten.

Herr Sell fragt an, ob Ablaufänderung/Strukturveränderung Effektivität bringt. Frau von Pirani verneint dieses mit dem Hinweis darauf, dass die Mitarbeiter*innen vielmehr dankbar auf den Verzicht immer wieder neuer Organisationsstrukturen sind. Zuletzt wurde das Jugendamt im Jahr 2006 umstrukturiert. Sie hält eine erneute Umstrukturierung vorläufig für nicht sinnvoll.

 

 


 

 
 

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