Auszug - Konzept zur Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt und Polizei  

 
 
62. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 26.01.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 2000
Ort: Hohenzollerndamm 174-177, 10707 Berlin
1490/4 Konzept zur Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt und Polizei
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90/Grüne (fraktionslos) /CDU/Piraten 
Verfasser:Rouhani/Klose/Pabst 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Rouhani weist unter Hinweis auf das zehnjährige Bestehen der bezirklichen Ordnungsämter darauf hin, dass sich der Ausschuss in dieser Wahlperiode bisher nicht mit der Bilanz der Tätigkeit des Außendienstes beschäftigt habe. In Gesprächen mit Angehörigen der Polizei und des Ordnungsamtes sei von diesen jeweils der Bedarf nach einer Zusammenarbeit geltend gemacht worden. Auch müsse man sich ein Bild von den Problemen im Umfeld der U-Bahnlinie sieben machen. Gegebenenfalls sollte eine Sitzung als Themenschwerpunkt 2016 mit die Polizei und das Ordnungsamt Vertretenden stattfinden. Herr Mattern ergänzt, dass der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) in der öffentlichen Wahrnehmung zu sehr auf Parkverstöße fokussiert werde und erklärt den Beitritt seiner Fraktion zum Antrag. Herr Schlosser erklärt den Beitritt seiner Fraktion. Dass das Ordnungsamt keine Kiezpolizei sei, müsse aus Sicht von Herrn Schulte weiterhin klar sein. Offensichtlich habe sich ein falsches Bild bezüglich der Durchführung gemeinsamer Einsätze gebildet. Auch gebe es keine Vorgaben bezüglich des Schreibens von Knöllchen, etwaige Behauptungen seien schlichtweg falsch und sollten namentlich hinterlegt werden. Die im Antragstext genannte Gewerbeaufsicht sei ferner beim Landeskriminalamt und nicht beim Bezirksamt ansässig. Die gemeinsamen Spielhallenkontrollen von Polizei und Ordnungsamt seien ein Beispiel für die gute Zusammenarbeit, das Beispiel Stuttgarter Platz aufgreifend werde es aber keine gemeinsamen Strafverfolgungseinsätze geben, dies sei alleine Sache der Polizei. Ein Leitbild für den Außendienst existiere bereits, es werde auch von der neuen Leitungskraft, für die das Stellenbesetzungsverfahren im Abschluss begriffen ist, aufgegriffen. Herr Wapler erinnert an die Begleitung des AOD durch Bezirksverordnete, die von vielen in Anspruch genommen wurde. Der Antrag sei zu weit gefasst und ziele ins Leere, auch weil das Ordnungsamt personelle Einsparungen bei der Polizei nicht kompensieren könne. Es fehle im Antrag die Forderung nach einer Bestandsaufnahme, Reibungsverluste gebe es zwischen Polizei und Ordnungsamt bestimmt, deren Beseitigung könne man aber besser mit gezielten Anträgen unterstützen. Frau Andres berichtet von ihrer Begleitung des AOD im Bereich Wilmersdorfer Straße. Auch durch die Große Anfrage in der Sitzung der BVV im Dezember 2015 seien viele Fragen bereits beantwortet, das Leitbild sei dem Ausschuss bekannt. Offen bleibe, wohin der Antrag führe, der schließlich zu konkretisieren wäre. Herr Mattern empfiehlt, Dinge auch einmal zu beleuchten, ohne sich nur auf seine eigentliche Aufgabe zu versteifen. Defizite und Zuständigkeitshinundher seien wohl allen bekannt. Herr Schulte weist auf die von der Polizei gerne abgewimmelte Zuständigkeit der Polizei für den ruhenden Verkehr hin, obwohl sie auch dafür zuständig sei. Erkenntnisse dazu sollten gemeldet werden, um sie im Gespräch mit der Polizei zu klären. Die Quartalsgespräche mit der Direktion seien in anderen Bezirken nicht üblich. Die Frage, welches Bild man vom Ordnungsamt habe, müsse gestellt werden. Der präventive Charakter sollte weiterhin im Vordergrund stehen, als Kiezpolizeipräsident wolle er nicht gesehen werden. Ordnen, Kommunizieren und für ein besseres Zusammenleben zu sorgen, seien die vorrangigen Aufgaben der Ordnungsämter, das Problem Stuttgarter Platz sei damit jedoch nicht reduzierbar. Die Tätigkeit des AOD wäre rechtlich ausdrücklich geregelt, die Frage der Spielstätten ist vom Innendienst des Ordnungsamtes zu behandeln, die Konzeption im Rahmen der Neuordnung von Spielhallen werde dagegen berlinweit einheitlich auf Landesebene geregelt. Frau Rouhani will keine ideologisch geprägten Scheindebatten führen, besser sei es, Empirie und Lagebilder aufzubereiten. Daher könne der zweite Absatz gestrichen werden. Der geänderte Antrag wird mit 6:9:0 Stimmen abgelehnt.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr

Der Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV ein aktuelles Konzept zur Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt und Polizei vorzulegen und zur Diskussion zu stellen.

Der BVV ist bis zum 31.03.2016 zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              6              dagegen:      9                 Enthaltung:              0

 
 

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