Auszug - Bauprojekt Seesener Straße / Kurfürstendamm nur im Architektenwettbewerb und mit AnwohnerInnen umsetzen  

 
 
77. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 09.12.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1150/4 Bauprojekt Seesener Straße / Kurfürstendamm nur im Architektenwettbewerb und mit AnwohnerInnen umsetzen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/Piraten 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Wieland/Dr.Heise/Gusy/Pabst 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Antrag 1344/4 „Kleingärten in der Seesener Straße nicht vorzeitig brachfallen lassen“ wird von Frau Rouhani zurückgezogen, nachdem Herr Schulte auf die vertraglich geregelte und am 30. November 2015 vollzogene Übergabe der Parzellen an den Grundstückseigentümer berichtete. Zwar habe man sich gegen die Entstehung einer Brache eingesetzt, deren Entstehen jetzt auch als bedauerlich zu bezeichnen ist, die zivilrechtliche Vereinbarung sei jedoch seitens des Bezirkes nicht anfechtbar gewesen. Herr Herz erinnert an die Vorgänge in Charlottenburg-Nord, wo leerstehende Lauben letztlich brannten und daraufhin der Eigentümer zur Räumung bewegt werden musste. Frau Rouhani hält es beim Vorhaben Seesener Straße Nord schon aufgrund der Grundstücksgröße von 7 000 Quadratmetern und der prominenten Lage des Grundstücks für erforderlich, ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen. An die Unzufriedenheit im Rahmen der Planung mit dem Bauvorhaben Seesener Straße Süd erinnert Herr Dr. Heise. Man habe sich daraus zu lernen vorgenommen, und auch weil es ein städtebaulich bedeutsamer Ort sei, müsse ein Wettbewerb durchgeführt werden, aber auch ein Bebauungsplanverfahren wäre gut. Ein Wettbewerbsverfahren sei aus Sicht von Herrn Gusy auch deswegen notwendig, um eine Vielzahl von Entwürfen vorgestellt zu bekommen. Herr Schlosser erklärt den Beitritt seiner Fraktion zu beiden Anträgen. Herr Herz möchte dagegen die unschönen Zustände baldmöglichst beseitigt bekommen und fragt, warum, wenn am 12. Januar 2016 mit der Einbeziehung der Anwohnerinnen und Anwohner begonnen werde, dann noch ein städtebaulicher Wettbewerb gefordert werde. Wichtig sei dagegen das Vorliegen eines Verkehrs- und Umweltgutachtens. Eine städtebauliche Befreiung werde im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltung unter Durchführung eines Abwägungsprozesse entschieden, dies sei keine Willkürhandlung. Diese werden laut Herrn Schulte in der Einwohnerversammlung vorgestellt. Das Bauvorhaben Seesener Straße Süd habe bezüglich der Befreiungen sensibilisiert, so Frau Schmitt-Schmelz. Wichtig sei es daher, mit den Anwohnerinnen und Anwohnern einen offenen Prozess zu gestalten, das vermag aber ein Wettbewerb nicht zu erbringen. Auch sei es wichtig, die entstehende Brache schnell weg zu bekommen. Dagegen weist Frau Centgraf auf den im Rahmen der Ansiedlung eines Baumarktes in Halensee durchgeführten Wettbewerb hin, der dem Investor abgerungen wurde und die städtebauliche Qualität des Objektes gesteigert habe. Herr Gusy weist auf die zentrale Lage des Bauvorhabens hin. Ein Wettbewerb nehme drei Monate in Anspruch, das Leerstandsargument sei daher nicht nachvollziehbar. Wettbewerbe brächten Qualität, dem sollte man sich nicht verschließen. Dass viele Belange abzuwägen seien und dies nur im Planverfahren möglich werde, betont Frau Rouhani. Eine hier aber zu erwartende reine Präsentation für die Anwohnerinnen und Anwohner sei keine Beteiligung.

 

Die Abstimmung zur Drucksache 1150/4 „Bauprojekt Seesener Straße / Kurfürstendamm nur im Architektenwettbewerb und mit AnwohnerInnen umsetzen“ erfolgt absatzweise. Absatz eins wird mit 14:0:0 Stimmen angenommen, Absatz zwei mit 5:9:0 Stimmen abgelehnt und Absatz drei mit 14:0:0 Stimmen angenommen.

Die BVV möge beschließen:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, vom Eigentümer des Grundstücks Seesener Straße/Henriettenplatz zu fordern, dass ein dort geplantes Bauvorhaben unter folgenden Mindest-Bedingungen geplant wird:

 

Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs, da der Standort aufgrund seiner Prominenz zu Beginn des Kurfürstendamms übergeordnete Bedeutung hat. Hierfür sind Gelder der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu akquirieren.

 

Einholen eines Verkehrs- und Umweltgutachtens für den Standort vor Beginn des Planungsprozesses und angemessene Einbindung der AnwohnerInnen in den Prozess.

 

Der BVV ist bis zum 31.01.2016 zu berichten.


Abstimmungsergebnis:

 

1. Absatz:

dafür:              14              dagegen:        0               Enthaltung:              0

 

2. Absatz:

dafür:                5              dagegen:        9               Enthaltung:              0

 

3. Absatz:

dafür:              14              dagegen:        0               Enthaltung:              0

 

 
 

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