Auszug - Endlich ein Bibliotheksgesetz  

 
 
48.Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Weiterbildung und Kultur Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 07.10.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0832/4 Endlich ein Bibliotheksgesetz
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/SPD 
Verfasser:Klose/Halten-Bartels/Wuttig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BzStR’in König berichtet, dass die Arbeitgruppe auf Landesebene weitere Sitzungen plant und ein Papier entsteht, das die Rolle der Bibliothek abbilden wird, die Senatsverwaltung unterstützt das Thema

BzStR’in König berichtet, dass die Arbeitsgruppe auf Landesebene weitere Sitzungen plant und ein Papier entsteht, das die Rolle der Bibliothek abbilden wird, die Senatsverwaltung unterstützt das Thema.

 

BD Brandt fragt, ob die Punkte aus dem Antrag berücksichtigt werden.

 

BzStR’in König bejaht.

 

 

Der Ausschuss für Weiterbildung und Kultur

 

Der Ausschuss für Weiterbildung und Kultur

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für die Schaffung eines Bibliotheksgesetzes einzusetzen, welches mindestens folgende Kriterien enthalten sollen:

 

  • Festschreibung von öffentlichen Bibliotheken im Land und in den Bezirken als Pflichtaufgabe des Landes

 

  • Festschreibung von Mindeststandards (Personal, Ausstattung, Medienetat, Öffnungszeiten, usw.)

 

  • Festschreibung von Bibliotheken als Bildungsrichtung

 

Der BVV ist bis zum 31.12.2015 zu berichten.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für die Schaffung eines Bibliotheksgesetzes einzusetzen, welches mindestens folgende Kriterien enthalten sollen:

 

  • Festschreibung von Bibliotheken im Land und in den Bezirken

 

  • Auskömmliche finanzielle Absicherung der Bildungsrichtung

 

  • Finanzielle Vorsorge für eine ausreichende Personalausstattung

 

  • Einbeziehung ehrenamtlicher Kräfte.

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2014 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

 

Die Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen.

 
 

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