Auszug - Rechtsabbiegen für Radfahrende erleichtern  

 
 
56. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 22.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 2000
Ort: Hohenzollerndamm 174-177, 10707 Berlin
1337/4 Rechtsabbiegen für Radfahrende erleichtern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Prejawa/Gusy 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Wapler stellt den Istzustand dar, der ein Rechtsabbiegen bei roter Ampel nur mittels allgemein gültigem Grünpfeil erlaube

Herr Wapler stellt den Istzustand dar, der ein Rechtsabbiegen bei roter Ampel nur mittels allgemein gültigem Grünpfeil erlaube. Dagegen würde ein Grünpfeil für Radfahrende den Verkehrsfluss verbessern und die Akzeptanz der Ampelanlagen erhöhen. In Holland und Frankreich habe sich diese Einrichtung bereits bewährt, auch in München wurde ein entsprechender Antrag der dortigen SPD-Fraktion auf den Weg gebracht. Darauf, dass dafür die Straßenverkehrsordnung und damit Bundesrecht zu ändern sei, weist Herr Dr. Murach hin. Gegebenenfalls könnten sich die Bundesländer auch über ein Forschungsprojekt einigen, das von der Bundesanstalt für Straßenwesen durchgeführt werden könne. Eine Entscheidung über den Antrag aus dem hohlen Bauch heraus sei nicht zielführend. Auch Frau Andres bewertet den bestehenden Grünpfeil durchaus kritisch, da er nicht mehr Sicherheit bringe. Besser seien Regelungen, die für mehr Sicherheit bei wachsendem Straßenverkehr sorgen und diesen nicht beschleunigen. Herr Schlosser schließt sich dieser Auffassung an und weist auf die in diesem Moment zum gleichen Thema in Köln stattfindende Ausschussdebatte hin. Herr Mattern sieht in dem Antrag eine künftige Legalisierung dessen, was Radfahrende bereits heute schon praktizieren. Auch die Aufstellung der Verkehrsteilnehmenden vor den Ampeln wäre dann problematisch. Dass das zu mehr Sicherheit führe, sei zweifelhaft und der Antrag daher abzulehnen. Die Beratung wird vertagt.


 

 
 

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