Auszug - Beratung der Einzelpläne Schule und Sport der Abteilung Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt Herr BzBm Naumann Kapitel 3700, 3701, 3702, 3703, 3704, 3705, 3715   

 
 
53. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 09.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgersaal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10587 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Zunächst beginnt die Beratung mit dem Kapitel der Sportförderung

Zunächst beginnt die Beratung mit dem Kapitel der Sportförderung.

 

3715-11961:

SportL erläutert die Höhe der Steuerrückerstattung in 2014. Diese ist durch Zusammenfassen der damals in Bau befindlichen und damit hohe Baukosten verursachenden Eissporthalle Charlottenburg P09 und dem Horst-Dohm-Eisstadion zu einer Steuerstelle zurückzuführen. Nach Fertigstellung der Eissporthalle sind Abrechnungen von Baukosten nur noch in geringem Umfang zu erwarten. Die Steuerrückerstattung fällt entsprechend niedriger aus und spiegelt sich in dem gebildeten Ansatz wieder.

 

SportL erklärt, dass Mittel für Meisterehrungen schon länger nicht mehr etatisiert werden. Die Meisterehrungen werden in Kooperation mit dem Bezirkssportbund durchgeführt.

 

3700-359 90:

Fin L begründet die Erhöhung des Ansatzes gegenüber 2015 und dem Ist 2014.

Es sollen mehr Hilfebedürftige gemäß Stiftungszweck Unterstützungen erhalten als bisher.

 

3700-427 01:

Ist-Ausgaben per 10.09.15: 13.942,68 Euro aufgeteilt wie folgt

 

Jugendkunstschule Honorare

7.440,00 €

 

Künstlersozialkasse

1.020,58 €

 

Gebärdensprachdolmetscher/innen

5.937,23 €

 

 

Es werden noch Honorarrechnungen für die Jugendkunstschule in Höhe von 11.560 Euro und für Dolmetscherleistungen in Höhe von 6.000 Euro im letzten Quartal 2015 erwartet.

 

3700-52509:

Die bedarfsgerechte Verteilung der Lehrmittel auf die Schulkapitel 3701-3705 in Anpassung an die Schülerzahlen wurde im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2015 mittels Deckungsfähigkeit vorgenommen. Das begründet die Abweichung vom Ist per 31.08.2015 in Höhe von 27.346,43 Euro zum Ansatz in Höhe von 204.000 Euro.

 

Diese (Um)-Verteilung findet in der Ansatzbildung für 2016/17 ihre Fortsetzung. Die verbleibenden Mittel werden für die Bezahlung von GEMA-Gebühren aller Schulen und die Ausstattung der Jugendkunstschule mit Unterrichtsmitteln verwendet.

 

Nicht verausgabte Mittel bei 52509 werden gemäß §7 Schulgesetz der Rücklage zugeführt und stehen in Folgejahren zur Verfügung. Der Rücklagebetrag belief sich in 2014 auf 731.372,10 Euro. Eine Rücklagenbildung bei den Lernmitteln für Privatschülerinnen und -schüler (Titel 68156) ist nicht gestattet

 


 

 
 

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