Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung
Mitteilungen
Eine Führung wäre aus diesen Gründen nur mit Aufsichtspersonal denkbar.
BV Dr. Timper fragt, warum in diesem Räumen zuvor Lesungen und Ausstellungen stattfanden.
BzStR Schulte hat dazu keinen Kenntnisstand und berichtet, dass die Bauaufsicht zuvor nicht eingeschaltet wurde.
Nachtrag zum Protokoll: Das Charlottenburger Tor wurde an die Stiftung Denkmalschutz Berlin verpachtet, die Einholung einer bauaufsichtlichen Genehmigung zur Nutzung der Räume lag in der Verantwortung der Stiftung Denkmalschutz Berlin und wurde auch eingeholt.
BV Dr. Timper fragt, ob dem Bezirk durch einen Umbau Kosten entstehen würden.
BzStR Schulte bejaht, aber zunächst muss ein Nutzungskonzept durch die Abteilung Bürgerdienste, Weiterbildung, Kultur, Hochbau und Immobilien in Absprache mit dem Freundeskreis Charlottenburger Tor erarbeitet werden. Der Turm muss gesperrt werden, daher ist nur der Raum nutzbar. Ob unter Ausnahmefällen eine Turmbegehung möglich ist, muss der Fachbereich Kultur prüfen.
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