Auszug - Wie beteiligt sich das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf an der neuen Liegenschaftspolitik?  

 
 
46. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 18.06.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:20 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1302/4 Wie beteiligt sich das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf an der neuen Liegenschaftspolitik?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Gusy/Kaas Elias 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss


 

Zur Beantwortung Frau BzStR'in König:

 

Frau Vorsteherin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Kaas Elias, ich freue mich auch sehr, Ihnen antworten zu können und beantworte deshalb die Große Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Das Bezirksamt begrüßt die längst überfällige neue Liegenschaftspolitik des Senats und unterstützt sie an geeigneter Stelle. Dazu dienen sowohl Diskussionen im politischen Raum als auch Stellungnahmen zu konkreten Sachverhalten. Die Unterstützung der neuen Liegenschaftspolitik ist jedoch keine Zielsetzung, die einer einzelnen Abteilung des Bezirksamtes zugeordnet werden kann, sondern ist als gesamtgesellschaftliche Aufgabe von allen Abteilungen entsprechend ihrer jeweiligen Funktion zu verfolgen.
Insbesondere ist das Bezirksamt durch seine Vertretung im Portfolio-Ausschuss bestrebt, die anstehende Entscheidung, diese mit inhaltlichen Überlegungen bzw. Vorgaben zu verknüpfen, und stößt dabei, jedenfalls soweit ich das beurteilen kann, auf großes Verständnis. Im Portfolio-Ausschuss bin ich Mitglied und Herrn Schulte ist mein Stellvertreter.

zu 2.

Dem Bezirk sind nur die vermögensrechtlich zugeordneten Grundstücke nebst Nutzung bekannt. Zusätzliche Gemeinbedarfsflächen müssen durch die jeweilige Fachabteilung aufgrund demografischer Entwicklungen und der sich daraus ergebenden Notwendigkeiten festgestellt werden.

 

Zu 3. und 4.

Zur Beantwortung der Fragen 2 - 4 haben wir im Sinne der soeben erläuterten Gesamtverantwortung des Bezirksamtes die einzelnen Abteilungen um Zuarbeit geben und dabei folgende Antworten erhalten:
 

Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport hat sich mit den Bereichen Jugendamt, Sportamt und Schulamt geäußert. Dem Jugendamt und ich zitiere wörtlich jetzt aus den jeweiligen Antworten der Abteilungen:

 

"Dem Jugendamt sind sowohl die eigenen Flächen und Gebäude als auch die Standortreserven mit festgesetzter und ohne festgesetzter Gemeinbedarfsnutzung bekannt. Die Standortreserven sind jedoch überwiegend bebaut bzw. als Kleingärten z. T. mit Schutzfristen bis 2020 oder Spielplätzen genutzt. Es besteht derzeit Kontakt mit der BIM, um mögliche Kita-Standorte im Bereich der Eschenallee zu prüfen sowie Überlegungen, den früheren Jugendstandort in der Arcostraße 11 wieder nutzbar zu machen."

Der Fachbereich Sportförderung schreibt: "Im Bereich der vorbereitenden Planungen des Fachbereichs Stadtplanung und Quartiersmanagement des Stadtentwicklungsamtes werden u. a. Dateien, Standortreserven mit festgesetzter Gemeinbedarfsnutzung und Standortreserven ohne festgesetzte Gemeinbedarfsnutzung geführt und regelmäßig in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bedarfsträgern aktualisiert."

Das Schulamt hat ausgeführt: "Der Schulträger kann zu den Fragen keine weiterführenden und belastbaren Aussagen treffen. Die zuständige Stelle im Bezirksamt Stadtplanung und Quartiermanagement, vorbereitende Planung, Bereichsentwicklung stimmt sich über sogenannte Standortreserven mit dem Schulträger ab. Der Schulträger setzt sich ein, sofern erforderlich, für den Erhalt von Gemeinbedarfsflächen."

Die Abteilung Soziales und Gesundheit hat geantwortet: "Sie befindet sich im ständigen Kontakt mit der zuständigen Senatsverwaltung, um leerstehende Gebäude im Bezirk einer Zwischennutzung zuzuführen. So konnte beispielsweise im vergangen Jahr das Gebäude in der Arcostraße, dass der Bezirk an den Liegenschaftsfonds überführen wird, für die Kältehilfe zur Unterbringung als Notübernachtung mit 30 Plätzen für Wohnungslose genutzt werden."

Die Abteilung Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten meldet Fehlanzeige. Zuständig für die in der Anfrage genannten Ziele sind die jeweiligen Bedarfsträger und die SE FM. Das Stadtentwicklungsamt kann die von dort anzustoßenden Verfahren nur planungsrechtlich weiterführen.

 

Zu 5.

Die BVV wird einbezogen durch die Beratung der fachbezogenen Bedarfe in den jeweiligen öffentlich tagenden Ausschüssen bzw. in der BVV. Über Beteiligungsformen, die darüber hinausgehen, sind mir nicht bekannt

 
 

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