Auszug - Zusätzliche Fahrradabstellanlagen am S-Bhf Charlottenburg/Stuttgarter Platz, Stellungnahme der Bürgerinitiative Stuttgarter Platz
Das Wort erhalten Herr Kittel und Frau Winkes von der Bürgerinitiative Stuttgarter Platz. Sie stellen die von der Initiative für möglich gehaltenen Standorte zusätzlicher Fahrradabstellanlagen dar und sprechen sich gegen die geplante neue Reihe von Fahrradständern aus, die weiter in den Park hineinreichten und damit dessen Konzeptionierung beeinflussten. Stattdessen wird der Bau einer Fahrradgarage für sinnvoll gehalten, entsprechend sollte man an die Deutsche Bahn AG herantreten. Die Standorte werden von Herrn Schulte bezüglich ihrer Realisierbarkeit bewertet und für die Flächen an der Rückseite der City-Toilette, neben dem Nachrückplatz der Taxen sowie beim Ladengeschäft eine Prüfung zugesagt, um die vom Bezirksamt ermittelte Anzahl von 16 möglichen neuen Stellplätzen gegebenenfalls zu ergänzen. Herr Herz hält ebenso wie Herr Tillinger die Schaffung einer neuen Reihe parallel zur bestehenden Anlage für die beste Lösung, diese müsse aber vollständig sein und nicht, wie von der Initiative vorgeschlagen, als Stummel errichtet werden. Frau Wieland spricht sich dafür aus, die Vorschläge der Initiative zu prüfen, der Errichtung einer weiteren Reihe stimmt sie ebenfalls zu. Frau Schmitt-Schmelz bevorzugte Variante wäre auch die Vergrößerung der bestehenden, zusammenhängenden Anlage als viele verteilte Fahrradständer. Dabei spiele auch die Orientierung, beispielsweise für Sehbehinderte, eine Rolle. Daher sollte die vierte Abstellanlagenreihe und die parallel verlaufende Hecke mit Zaun geschaffen und zusätzlich um die von der Initiative vorgeschlagenen zusätzlichen Fahrradständer pro Reihe ergänzt werden. Unter ästhetischen Aspekten hält auch Herr Reich eine kompakte Fahrradabstellanlage für die bessere Lösung. Dem stimmt Herr Dr. Heise zu, weist aber auf den absehbar steigenden Bedarf hin. Diesen sieht auch Frau Rouhani unter Hinweis auf den Eigentümerwechsel bei dem für das Café vorgesehenen Grundstück.
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