Auszug - Das Haus am Lietzensee mit einem Nutzungskonzept im bezirklichen Bestand erhalten
BV Schwarz begründet den Antrag. Frau Tafel, die Geschäftsführerin des Nachbarschaftshaus am Lietzensee berichtet ausführlich den Istzustand und weist auf die Arerbeitung eines Alternativkonzeptes hin, mit dem es möglich sein wird, das Haus auch ohne Förderung weiterzuführen. Abschließend bittet sie bei der Entscheidung in einem Interessenbekundungsverfahren über die beste Konzeption um ein Vorrecht. Nach weiteren Wortmeldungen der BV Hansen, Cieschinger und Sell treten die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion dem Antrag bei. Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, das Haus am Lietzensee im bezirklichen Bestand zu erhalten und für die weitere Nutzung ein Konzept zu entwickeln, in der das Haus als ein Ort für Initiativen z.B. aus der Nachbarschaft und für verschiedene Altersgruppen genutzt werden kann. Dieses Konzept ist gemeinsam mit dem zuständigen Fachausschuss der BVV zu entwickeln. Sollte für den Betrieb des Hauses ein neuer Betreiber gefunden werden müssen, ist das Interessenbekundungsverfahren entsprechend dem Nutzungskonzept auszurichten. Von möglichen Trägern bekundete Interessen sollen der BVV zur Mitberatung in die zuständigen Ausschüsse weitergegeben werden.
Der BVV ist bis zum 30.06.2015 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung:
Die Dringlichkeit wird ebenfalls einstimmig festgestellt.
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