Auszug - Umwidmung der Witzlebenstraße und des Witzlebenplatzes
Die Vorsitzende erklärt, dass der Antrag von Umwidmung zu Umbenennung zu ändern ist.
BzStR'in König weist darauf hin, dass der Ausschuss nicht über rechtliche Rahmenbedingungen, die feststehen, beschließen kann.
BV Dr. Timper erörtert, dass eine Doppelbenennung nach den Ausführungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung rechtswidrig wäre. Der Antrag kann daher nur zurückgezogen oder abgelehnt werden.
BV Pöthe informiert, dass für eine Umbenennung keine Begründung vorliegt, die den Richtlinien dafür entspricht.
Der Ausschuss für Weiterbildung und Kultur empfiehlt dem Ausschuss für Straßen- und Grünflächen, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt, die Widmung der Witzlebenstraße und des Witzlebenplatzes auf Margarete von Witzleben zu ändern.
Begründung: Eine Widmung nach einem Militaristen des 19. Jahrhunderts erscheint nicht mehr zeitgemäß. Margarete von Witzleben, aus dem selben Geschlecht stammend wie Karl Ernst Job (Hiob) Wilhelm von Witzleben, hat durch ihr Wirken für die Belange schwerhöriger und ertaubter Menschen einen bleibenden Eindruck in der deutschen Gesellschaft hinterlassen. Die Umwidmung ist ohne großen Aufwand machbar. Lediglich die Hinweisschilder müssen erneuert werden.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 1 dagegen: 10 Enthaltung: 0 |
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