Auszug - Neues bezirkliches Konzept Sondernutzung gem. 46. StVO  

 
 
45. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 15.01.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 2000
Ort: Hohenzollerndamm 174-177, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Herr Prejawa bittet zunächst die verspätete Behandlung des Themas zu entschuldi-gen, die ursprünglich für den 1

Herr Prejawa bittet zunächst die verspätete Behandlung des Themas zu entschuldigen, die ursprünglich für den 1. Januar 2015 geplante Umsetzung des Konzeptes wurde auf den 1. März 2015 verschoben.

Herr Schulte erläutert die bereits seit 2009 bestehenden Regelungen der Innenstadtbezirke für das Herausstellen von Tischen und Stühlen. Übergangsfristen wurden gewährt, bis ein Betreiberwechsel einsetzte. Das Verwaltungsgericht Berlin hat jedoch den Bestandsschutz gekippt, der verwaltungsseitig aufzuheben ist, weil es sonst zu einer uneinheitlichen Genehmigungspraxis komme. Dies wurde auch den betroffenen Betrieben rechtzeitig signalisiert. Klare und präzise Vorgaben seien ferner für Rechtstreitigkeiten notwendig, daher ist das nunmehr vorliegende Konzept bezirksumfassend und nicht straßenbezogen formuliert. Dies wird zwar von vielen Gastronomen kritisiert, der bezirkliche Beauftragte für Menschen mit Behinderung begrüßt wiederum ausdrücklich das Verbot der Unterstreifennutzung. Frau Fuhrmann, Mitarbeiterin des Ordnungsamtes, erläutert weitere Details des Konzeptes und ergänzt, dass die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen sowie die Empfehlungen des Fachverband Fußverkehr Deutschland e.V. ebenso in das Konzept eingeflossen sind wie die Erfahrungen, die seit der Einführung der genannten Regelungen gemacht wurden. Auf die Konkurrenzsituation zu anderen Bezirken weist Herr Prejawa hin. Hier strikte Regeln zu etablieren, die andere noch nicht haben, lasse den Vorreiter jeglichen Standortvorteil verspielen. Bei der sogenannten Szenegastronomie sei man bereits abgehängt, wenn alles geregelt sei, würde Langeweile Einzug halten, Gastronomie lebe dagegen von Erlebnis und Vielfalt. Besser sei es, das Problem berlinweit anzugehen. Dem stimmt Herr Garmer zu, der Bezirk werde mit dem Konzept abgehängt. Dies wäre ein Schlag gegen die Gastronomen, auf Basis der heutigen Informationen könne das vorliegende Konzept nicht beurteilt werden. Die Kalkulation eines Gastwirtes müsse dagegen immer auf sein Lokal beschränkt sein, so Herr Tillinger. Wenn die Straße ein zusätzlicher Gastraum werde, müsse dafür auch derselbe Mietpreis verlangt werden. Irritiert zeigt sich Herr Schulte, da es nunmehr klinge, als ob alle 2 400 Betriebe im Bezirk dicht gemacht würden. Es ist ein Ausgleich von Nutzungsinteressen notwendig, wo es problemlos möglich ist, wird auch die Sondernutzung erlaubt werden. Am Beispiel Rankestraße zeige sich, dass hierzu zum Beispiel auch regelmäßig Beschwerden der Bezirksverordneten eingingen und die erlaubten eineinhalb Meter Straßennutzung gerne mal verdoppelt würden. Änderungsvorschläge wurden dagegen noch nicht unterbreitet. Den Anspruch auf Durchgangsbreite hält Herr Wapler für vorrangig. Gleichzeitig bedeute aber jeder Tisch auf der Straße auch Umsatz. Eine bezirkseinheitliche Regelung sei auch im Einzelfall schwierig, da sich die hohen Touristenzahlen vom Kurfürstendamm nicht im Westend wiederfänden. Frau Andres begrüßt die Regelung, die eindeutig und durchschaubar sei und ein jahrelanges Hin und Her abschaffe. Wegen der nunmehr thematisierten 20 Zentimeter Straßenlandnutzung gehe die Attraktivität des Bezirkes nicht verloren. Herr Fenske könne sich zwar persönlich mit dem Papier anfreunden, Einheitlichkeit sollte aber überbezirklich hergestellt werden. Ein Eventcharakter sei im Bezirk ebenfalls nicht feststellbar, auch müssten genügend Kontrollkräfte im Ordnungsamt vorhanden sein, um diese Regelungen auch durchzusetzen.

Das Wort erhält Herr Schild vom Hotel- und Gaststättenverband Berlin e.V. Das vorliegende Papier sei ein guter Ansatz, werde aber dem Anliegen der in der Stadt tätigen Gastronomen und ihrer Bedeutung für die Wirtschaft und dem Tourismus nicht gerecht. Stattdessen werde eine Diskussion um 20 Zentimeter mehr oder weniger Straßennutzung und der dafür erforderlichen Kontrolle mit dem Bandmaß geführt.

Für die bereits im Bestand befindlichen Unterstreifennutzungen sollte laut Herrn Garmer keine Versagung ausgesprochen werden, daher sei das Konzept trotz guter Inhalte nicht zustimmungsfähig. Da die Gerichte aber eine Einheitlichkeit forderten, müsse Unterstreifennutzung dann in der Konsequenz überall erlaubt werden, so Herr Schulte. Auch gebe die Wettbewerbsneutralität des Sondernutzungsrechts keinen Spielraum für abweichende Entscheidungen her. Aufgrund der anstehenden Entscheidungen zu den vorliegenden Anträgen sei nunmehr eine abschließende Linie zu entwickeln, daher sollten konkrete Vorschläge gemacht werden und in der kommenden Sitzung die abschließende Diskussion erfolgen.

Dass hier eine Interessenabwägung nötig sei, konstatiert Frau Kempf. Während 98% der Betriebe keine Probleme machten, ginge es hier um die restlichen zwei Prozent. An den Verband sei deswegen die Frage zu stellen, wie dieser mit diesen Betrieben umgeht.

Frau Schröder, Anwohnerin im Klausenerplatzkiez und in der Initiative Knobelsdorffstraße aktiv, kritisiert die starre Anwendung des Konzeptes. Im Kiez seien zwei Lokale davon betroffen, die im Kiez integriert und gleichzeitig von der Nutzung der Gehwegvorsteckung auch abhängig seien. Dagegen gibt es weder Beschwerden über diese Nutzung noch gebe es Probleme damit.

Eine abschließende Meinungsbildung soll in der nächsten Sitzung erfolgen, Herr Prejawa erbittet vorab um die Übermittlung von Änderungsvorschlägen und wird mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Konzept nochmals besprechen.

 
 

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