Auszug - Qualitätsanforderungen an einen freien Träger zur Betreibung einer Bibliothek  

 
 
38. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Weiterbildung und Kultur Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 03.12.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0975/4 Qualitätsanforderungen an einen freien Träger zur Betreibung einer Bibliothek
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Halten-Bartels 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll
Beschluss

BV Halten-Bartels begründet den Antrag

BV Halten-Bartels begründet den Antrag.

 

BV Dr. Timper fragt, was die Stadträtesitzung ergeben hat.

 

BzStR'in König berichtet, dass derzeitig keine Übertragung der Bibliothek an andere Träger geplant ist. Der Verbund Öffentlicher Bibliotheken Berlin hat seine Diskussion zu dieser Thematik noch nicht abgeschlossen. Fachleute haben ein Meinungsbild erarbeitet z. B. zu den Anforderungen oder was zu beachten ist. Wenn die fachlichen Mindeststandards beschlossen werden, können einige Bibliotheken von uns nicht mehr im VÖBB bleiben, da sie die Mindeststandards nicht erreichen und diese auch nicht umgesetzt werden können. Das Ziel ist, dass der freie Träger die Angebotsqualität aufrechterhält. Die nächste Sitzung des VÖBB findet Ende Januar statt.

 

BV Andres bittet darum, in der Diskussion zwischen freie Träger und Ehrenamtliche zu unterscheiden.

 

BzStR'in König erklärt, dass sowohl über Einzelvarianten als auch über Mischvarianten nachgedacht wird. Die Bibliothek soll mit dem vorhandenen Etat soweit wie möglich erhalten bleiben. Ein Trainee der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist für ein halbes Jahr in unserer Bibliothek eingesetzt, um eine Übersicht der Struktur unserer Bibliotheken mit der anderer Bezirke zu erarbeiten. Die Struktur unserer Bibliothek stammt aus einer Zeit, in der es noch genügend Personal gab.

 

BV Dr. Timper fragt, wann dieser Strukturvergleich vorliegt.

 

BzStR'in König informiert, dass der Trainee am 1. November 2014 angefangen hat und noch nicht absehbar ist, wie lange die Erarbeitung dauert.

 

BV Wuttig schlägt vor den TOP zu vertagen, da im Moment keine freie Trägerschaft geplant ist und die Landesebene sich mit der Problematik der wachsenden Stadt beschäftigt.

 

BV Pöthe ist der Meinung, dass auf Landesebene dringend ein Bibliotheksgesetz beschlossen werden muss und bittet um Übersendung der Unterlagen aus dem VÖBB.

 

BzStR'in König wird prüfen, ob dies möglich ist.

 

BV Halten-Bartels erklärt, dass sie der Vertagung zustimmt, da im Moment keine Planung für eine freie Trägerschaft besteht, sollte sich dies ändern, muss das Bezirksamt des Ausschuss umgehend informieren.

 

BV Wuttig weist darauf hin, dass eine Personal- und Ausstattungsnot in allen Abteilungen besteht und die Landesebene ein Gesamtkonzept für die Bezirksverwaltung erarbeiten muss.

 

Die Vorsitzende vertagt den TOP.

 


 

 
 

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