Auszug - Eingabe Nr. 93 von Frau Petra und Olaf B. Bauvorhaben ehemalige britische Siedlung in Westend BE: Herr BzStR Schulte
Die Petenten sind anwesend. Frau Halten-Bartels erklärt, dass die Beschwerde hier im Ausschuss zuständigkeitshalber nicht behandelt werden kann, da es kein zu kritisierender Verwaltungsakt im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes und § 36 Abs. 3 Buchstabe e) der Geschäftsordnung der BVV sei.
Herr BzStR Schulte teilt entsprechend mit, dass die Planungen der Deutsche Wohnen am 09.04.2014 erstmalig im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellt wurden. Ein avisierter Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durch die Deutsche Wohnen ist bislang nicht eingegangen. Das Bezirksamt wird den Ausschuss für Stadtentwicklung informieren, sobald ein entsprechender Antrag erfolgt ist.
Die Eingabe wird gem. § 36 Abs. 3 d GO-BVV zurückgewiesen. |
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