Auszug - Alt-Lietzow 12 als Ort der Kultur erhalten  

 
 
37. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Weiterbildung und Kultur Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 05.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1033/4 Alt-Lietzow 12 als Ort der Kultur erhalten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/SPD/Grüne/Piraten/Linke (fraktionslos) 
Verfasser:Klose/Halten-Bartels/Wuttig/Dr.Vandrey/Wapler/Pabst/Cieschinger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Dr

BV Dr. Timper stellt einen Änderungsantrag und die SPD-Fraktion tritt dem geänderten Antrag bei.

 

BzStR'in König fragt, welche Senatsverwaltungen gemeint sind und gibt zu bedenken, dass das Grundstück bereits vom Bezirk an den Liegenschaftsfonds abgegeben worden ist und die Künstler/innen bisher die finanziellen Mittel für die Erbpacht nicht erbringen können.

 

BV Dr. Timper erklärt, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Senatskanzlei für kulturelle Angelegenheiten zuständig sind.

 

BV Pöthe ist der Meinung, dass eine Erbpacht erstrebenswert ist und sich evtl. eine Stiftung beteiligt. Die Fraktion B'90/Die Grünen treten dem Antrag bei.

 

 

 

 

Die BVV möge beschließen:

Der Ausschuss für Weiterbildung und Kultur

empfiehlt dem Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich nachdrücklich bei den zuständigen Senatsverwaltungen und beim Liegenschaftsfonds dafür einzusetzen, dass das Künstlerhaus Alt-Lietzow 12 unter Beibehaltung von Künstlerateliers als Ort für die Kultur erhalten bleibt.

Eine Erbpacht ist anzustreben.

 

Der BVV ist bis zum 15.12.2014 zu berichten.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich nachdrücklich beim Liegenschaftsfonds dafür einzusetzen, dass das Künstlerhaus Alt-Lietzow 12 auch nach einem Verkauf durch denselben möglichst unter Beibehaltung von Künstlerateliers als Ort für die Kultur erhalten bleibt.

 

Begründung:

Das Künstlerhaus wurde um 1888 erbaut. Seit ca. 30 Jahren dient es Künstlerinnen und Künstlern als Wohnraum, als Ort der Begegnung, für Ausstellungen und Kunst-Seminare.

Diese Tradition sollte auch nach einem Verkauf bestehen bleiben.

Die neue Liegenschaftspolitik im Land Berlin sieht ausdrücklich vor, Grundstücke für berlindienliche Zwecke auch ohne Höchstangebot zu vergeben.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

 
 

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