Auszug - Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Personalrates bei der Umzugsplanung Gast: Frau Reuter - Personalrat -
Frau Reuter erläutert die verschiedenen Mitwirkungsrechte und- pflichten des Personalrates auch hinsichtlich der geplanten Umzüge. Hinsichtlich des Umzuges des Bürgeramtes in die Arcaden ist die Personalratsbeteiligung bis auf die Öffnungszeiten erfolgt. Die Vorlagen für die Umzüge aus dem Rathaus Wilmersdorf erfolgen nach Absprache sukzessiv. BzStR'in König betont, dass vor der Auftragsvergabe mit dem Personalrat, Arbeitsschutz, Frauen- und Schwerbehindertenvertretung eine Vorbesichtigung der geplanten Räume in den Wilmersdorfer Arcaden stattgefunden hatte, eine formale Beteiligung des Personalrates später erfolgte. "Wenn der Umbau nicht wie geplant stattfindet, hat der Personalrat immer noch ein Recht, einen Stopp auszusprechen", so Frau Reuter. BV Gusy erkundigt sich nach dem Datenschutz bei der Sachbearbeitung. BzStR'in König erläutert, dass derzeitig auch ein "Mithören/Mitsehen" in den Bearbeitungsräumen möglich ist und sich die Mitarbeiter/innen aus Schutzgründen für ein Großraumbüro ausgesprochen haben. Kunden/innen haben die Möglichkeit auf Datenschutz und Vertraulichkeit hinzuweisen und die Bearbeitung im Raum für vertrauliche Beratung zu nutzen. BV Gusy erkundigt sich, wann der behördliche Datenschutzbeauftragte einbezogen wird. BzStR'in König antwortet darauf, dass dieser nach Fertigstellung der Räume und Arbeitsplätze einbezogen wird. Der Ausschuss erörtert kritisch, dass der Datenschutzbeauftragte nicht schon früher in die Planungen einbezogen wurde.
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